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1851 bei allen urtheilsfähigen Hannoveranern haben müssen, werden
13. 10. auch die Ritterschaften der Hannoverschen Landschaften und die
alten Provinzial-Stände überhaupt aus politischen Motiven in
dem Vertrage vom 7. September mit dem conservativen
Preußen eine wesentliche Bürgschaft für ihre eigne Zukunft
erkennen.
Die persönliche Meinung des Königs von Hannover und
die des Kronprinzen ist außerdem für die Aufrechterhaltung des
Vertrages, und es läßt sich wohl annehmen, daß ein jedes
Ministerium dieser Meinung gerecht zu werden trachten wird.
Endlich aber scheint in der That das jetzige Ministerium Münch-
hausen durch die Beschwerde der alten Landstände und die Ver-
handlung des Bundestages sich nicht für bedroht zu achten.
Nach glaubwürdigen Nachrichten ist selbst von einer Minister-
Veränderung nicht die Rede gewesen, und Graf Nostitz“) hegt
keine Befürchtung irgend einer Art für den Vertrag, noch selbst
für das Verbleiben des Herrn von Münchhausen in seiner
jetzigen Stellung, sofern nur der Bundestag in seinen Beschlüssen
der Hannoverschen Regierung gegenüber in milden schonenden
Formen auftritt. Sonach wird Ew. Hochwohlgeboren Haupt-
ausgabe in dieser Angelegenheit dahin gehen, den Verhandlungen
des Bundestags einen Character zu erhalten, welcher der
Hannoverschen Regierung einen Ausweg aus der Verwickelung
mit den alten Landständen bietet, und den von ihr zu er-
greifenden Maßregeln den Anschein freiwilliger Entschließungen
gewährt. Ein Mehreres dürfte unsererseits nicht erforderlich
seyn, um die immer peinliche Wahl zwischen Unterstützung eines
politisch unsichern Ministerii und Gefährdung des Vertrags vom
7. September zu vermeiden.
Berlin, den 13. October 1851. Manteuffel"').
*) Außerordentlicher preußischer Gesandter am Hofe von Hannover.
*) Eine Antwort Bismarcks auf diesen Brief Manteuffels ist noch
nicht bekannt geworden.