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1851 Wenn der Bundestag sich jetzt nicht Folgsamkeit verschafft,
1. 11. dann ist es um Deutschland geschehen.
Legen Sie mich unbekannter Weise der gnädigen Frau zu
Füßen und behalten Sie in gutem Andenken
Ihren
alten Verehrer und Freund
Rbochon).
13.
Otto v. Manteuffel an Bismarck.
1851 In Bezug auf das Königliche Handschreiben?) von gestern
3. 11. erlaube ich mir einige ganz vertrauliche Bemerkungen.
Die Verwendung für Einräumung einer eventuellen Suc-
cession an den Herzog von Augustenburg nach dem Aussterben
der männlichen Descendenz des Prinzen Christian ist in Copen-
hagen und Petersburg eingelegt. Nach dem Bericht des Frei-
herrn . . .“*) geht das dänische Cabinet darauf nicht ein. Es
läßt sich nicht verkennen, daß die Anerkennung des Prinzen
Christian und seiner Descendenz mit der Prinzeß von Hessen eben
dadurch ein practisches Verdienst hat, daß sie alle complicirte
und strittige Fragen beseitigt. Dies Verdienst der Einfachheit
ginge verloren, wenn eine Stipulation zu Gunsten der even-
tuellen Succession des Herzogs von Augustenburg und seines
Bruders hinzugefügt würde. Die eventuellen Ansprüche der
Geschwister der Prinzessin Christian und der übrigen Glieder
der Glücksburger Linie müßten dann gleichzeitig regulirt
werden, eine schwierige Aufgabe, deren Lösung unter Erhal-
tung des Integritätsprinzips der dänischen Monarchie kaum
" *) Vgl. Preußen im Bundestag 1, S. 43 Anm. 2, ebd. No. 28
Bismarcks Immediatbericht vom 13. November 1851.
*) Name unleserlich.