Full text: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)

228 Neuntes Kapitel: Reisen. Regentschaft. 
  
daß er seit länger als Jahresfrist nicht hat regieren können, 
daß die Aerzte und er selbst anerkennen müssen, der Zeitpunkt, 
wo er wieder werde selbst regieren können, lasse sich auch ent- 
fernt nicht angeben, daß eine unnatürliche Verlängerung der 
bisherigen Vollmachts-Ertheilung nicht am Orte und dem 
Staate eine sich selbst allein verantwortliche Spitze nothwendig 
sei; aus allen diesen Erwägungen gibt der König dem zunächst 
zur Krone Berufenen den Befehl, das zu thun, was für solchen 
Fall in der Landesverfassung vorgeschrieben ist. Die Bestim- 
mungen der letzteren, welche gerade in diesem Punkte correct 
und monarchisch abgefaßt sind, werden demnächst zur Anwen- 
dung gebracht und das, wenn auch nach der Erklärung des 
Königs überflüssige, immerhin aber in der Verfassung mit gutem 
Grunde vorgeschriebene Landtagsvotum wird eingeholt, aber 
streng auf die Beantwortung der Frage beschränkt: Ist die 
Einsetzung einer Regentschaft nothwendig? mit andern Worten: 
Ist der König mit genügendem Grund von den Geschäften 
entfernt? Wie man diese Frage verneinen will, ist mir nicht 
ersichtlich immerhin wird es noch manche, namentlich formale 
Schwierigkeit zu überwinden geben. Namentlich fehlt es für 
die in der Verfassung vorgesehene gemeinschaftliche Sitzung:) 
an einer Geschäftsordnung. Diese wird man improvisiren 
müssen, indessen hoffe ich doch, daß man in etwa fünf Tagen 
mit der Beschlußfassung zu Stande sein wird, so daß dann der 
Prinz den Eid leisten und die Versammlung schließen können 
wird. Andre Vorlagen, namentlich solche, welche auf Geld- 
bewilligungen sich beziehen, werden natürlich für diese Sitzung 
gar nicht beabsichtigt. Wenn Ihre Geschäfte es erlauben, so 
würde ich wünschen, daß Sie Sich zum Landtage hier einfinden 
und womöglich vor dessen Eröffnung hier sind. Ich höre 
von wunderbaren Anträgen der äußersten Rechten, 
  
1) Das Original hat „ohne“. 
:) Beider Häuser des Landtags.
	        
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