Briefwechsel mit Roon über die Huldigungsfrage. 277
Fundament der Gesundheit abhanden gekommen ist. Doch zur
Sache. In dem Huldigungsstreit verstehe ich nicht recht, wie
er so wichtig hat werden können, für beide Theile. Es ist mir
rechtlich garnicht zweifelhaft, daß der König in keinen Wider-
streit mit der Verfassung tritt, wenn er die Huldigung in her-
kömmlicher Form annimmt. Er hat das Recht, sich von jedem
einzelnen seiner Unterthanen und von jeder Corporation im
Lande huldigen zu lassen, wann und wo es ihm gefällt, und
wenn man meinem Könige ein Recht bestreitet, welches er aus-
üben will und kann, so fühle ich mich verpflichtet, es zu ver-
fechten, wenn ich auch an sich nicht von der praktischen Wichtig-
keit seiner Ausübung durchdrungen bin. In diesem Sinne
telegraphirte ich an Schlieffen, daß ich den „Besitztitel“, auf
dessen Grund ein neues Ministerium sich etabliren soll, für
richtig halte, und sehe die Weigerung der andern Partei und
die Wichtigkeit, welche sie auf Verhütung des Huldigungsactes
legt, als doctrinäre Verbissenheit an. Wenn ich hinzufügte,
daß ich die sonstige Vermögenslage nicht kenne, so meinte ich
damit nicht die Personen und Fähigkeiten, mit denen wir das
Geschäft übernehmen könnten, sondern das Programm, auf
dessen Boden wir zu wirthschaften haben würden. Darin wird
m. E. die Schwierigkeit liegen. Meinem Eindruck nach lag der
Hauptmangel unfrer bisherigen Politik darin, daß wir liberal
in Preußen und conservativ im Auslande auftraten, die Rechte
unfres Königs wohlfeil, die fremder Fürsten zu hoch hielten:
eine natürliche Folge des Dualismus zwischen der consti-
tutionellen Richtung der Minister und der legitimistischen,
welche der persönliche Wille Seiner Majestät unfrer auswär-
tigen Politik gab. Ich würde mich nicht leicht zu der Erbschaft
Schwerin's entschließen, schon weil ich mein augenblickliches Ge-
sundheits-Capital dazu nicht ausreichend halte. Aber selbst wenn
es der Fall wäre, würde ich auch im Innern das Bedürfniß
einer andern Färbung unser auswärtigen Politik fühlen. Nur