372 Sechzehntes Kapitel: Danziger Episode.
Orientirung sende ich Ihnen das Memoir wiederum mit, sowie
Ihre Notizen, die ich bei meiner Antwort benutzte.“
Von der Denkschrift habe ich eine Abschrift nicht entnommen;
der Inhalt wird aber erkennbar aus meinen Marginal-Notizen,
die hier folgen:
Seite 1. Der Anspruch, daß eine Warnung Sr. König-
lichen Hoheit die nach sehr ernster und sorgfältiger Erwägung
gefaßten Königlichen Entschließungen aufwiegen soll, legt der
eignen Stellung und Erfahrung im Verhältniß zu der des
Monarchen und Vaters ein unrichtiges Gewicht bei.
Niemand hat glauben können, daß Se. K. H. „an den
Octroyirungen Theil gehabt“, denn jedermann weiß, daß der
Kronprinz kein Votum im Ministerium hat und daß die in
ältern Zeiten übliche amtliche Stellung des Thronfolgers nach
der Verfassung unmöglich geworden ist. Das démenti in Danzig
war daher überflüssig.
Seite 2. Die Freiheit der Entschließungen Sr. K. H. wird
dadurch nicht verkümmert, daß Se. K. H. den Sitzungen bei-
wohnt, Sich durch Zuhören und eigne Meinungs-Aeußerung
au courant der Staatsgeschäfte hält, wie es die Pflicht jedes
Thronerben ist. Die Erfüllung dieser Pflicht, wenn sie in den
Zeitungen bekannt wird, kann überall nur eine gute Meinung
von dem Fleiße und der Gewissenhaftigkeit hervorrufen, mit
der der Kronprinz Sich für Seinen hohen und ernsten Beruf
vorbereitet.
Die Worte „mit gebundenen Händen“ u. s. w. haben gar
keinen Sinn.
Seite 2. „Das Land“ kann garnicht auf den Gedanken
kommen, Se. K. H. mit dem Ministerium zu identificiren, denn
das Land weiß, daß der Kronprinz zu keiner amtlichen Mit-
wirkung bei den Beschlüssen berufen ist. Leider ist die Stellung,
die S. K. H. gegen die Krone genommen hat, im Lande be-