Randbemerkungen Bismarck's zur Eingabe des Kronprinzen. 377
Könige mit Veröffentlichung der conseil-Verhandlungen drohte,
für den Fall, daß der König auf die Wünsche Sr. K. H. nicht
einginge; also mit einer Verletzung der Gesetze, und obenein
der Strafgesetze. Und das wenige Wochen, nachdem S. K. H.
selbst die Veröffentlichung des Briefwechsels mit Sr. Moajestät
in sehr strengen Worten gerügt hat.
Seite 11. Der erwähnte Vorwurf ist allerdings für Jeder-
mann im Volke ein sehr nahe liegender; Niemand klagt S. K. H.
einer solchen Absicht an, aber wohl sagt man, daß Andre,
welche solche Absicht hegen, dieselbe durch die unbewußte Mit-
wirkung des Kronprinzen zu verwirklichen hoffen und daß ruch-
lose Attentate jetzt mehr als früher ihren Urhebern die Aussicht
auf einen Systemwechsel gewähren.
Seite 12. Das Verlangen, rechtzeitige Kenntniß von den
Vorlagen der Sitzungen zu haben, ist als ein begründetes jeder-
zeit erkannt worden und wird stets erfüllt, ja der Wunsch
ist häufig laut geworden, daß S. K. H. die Hand dazu biete,
genauer, als es bisher möglich war, au courant gehalten zu
werden. Dazu muß der Aufenthalt Sr. K. H. jederzeit bekannt
und erreichbar, der Kronprinz für die Minister persönlich zu-
gänglich und die Discretion gesichert sein. Besonders aber ist
nöthig, daß die vortragenden Räthe, mit denen allein S. K. H.
die schwebenden Staatssachen zu bearbeiten berechtigt sein kann,
nicht Gegner, sondern Freunde der Regirung seien oder doch
unparteiische Beurtheiler ohne intime Beziehung zur Oppo-
sition im Landtage und in der Presse. Der schwierigste Punkt
ist die Discretion, besonders gegen das Ausland, so lange
nicht bei Sr. K. H. und bei Ihrer K. H. der Frau Kronprin-
zessin das Bewußtsein durchgedrungen ist, daß in regirenden
Häusern die nächsten Verwandten nicht immer Landsleute sind,
sondern nothwendig und pflichtmäßig andre als die Preußischen
Interessen vertreten. Es ist hart, wenn zwischen Mutter und
Tochter, zwischen Bruder und Schwester eine Landes gränze