Full text: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Zweiter Band. (2)

Bismarck wehrt Verstümmelung Würtembergs und Baierns ab. 83 
  
Verdunklung des politischen Blickes durch badische Hauspolitik. 
Die Schwierigkeit, Baiern gegen seinen Willen in eine ihm 
nicht zusagende Reichsverfassung hinein zu zwingen, wäre die- 
selbe geblieben, auch wenn man die Pfalz an Baden gegeben 
hätte; und ob die Pfälzer ihre bairische Angehörigkeit bereit- 
willig gegen die badische vertauscht haben würden, ist fraglich. 
Als vorübergehend davon die Rede war, Hessen für sein Gebiet 
nördlich des Mains mit bairischem Lande in der Richtung von 
Aschaffenburg zu entschädigen, gingen mir aus dem letztern Ge- 
biete Proteste zu, die, obschon aus streng katholischer Bevölke- 
rung kommend, darin gipfelten, wenn die Unterzeichner nicht 
Baiern bleiben könnten, so wollten sie lieber Preußen werden, 
aber von Baiern zu Hessen gemacht zu werden, sei ihnen un- 
annehmbar. Sie schienen von der Erwägung des Rangs der 
Landesherrn beherrscht und von der Stimmenordnung am 
Bundestage, wo Baiern vor Hessen rangirte. In derselben 
Richtung ist mir aus meiner Franksurter Zeit die Aeußerung 
eines preußischen Reservisten zu einem kleinstaatlichen erinner- 
lich: „Sei du ganz stille, du hast ja nicht einmal einen König.“ 
Ich hielt Aenderungen der Staatsgrenzen in Süddeutschland 
für keinen Fortschritt zur Einigung des Ganzen. 
Eine Verkleinerung Baierns im Norden wäre dem da- 
maligen Wunsche des Königs entgegengekommen, Ansbach und 
Bayreuth in der alten Ausdehnung wiederzugewinnen. Mit 
meinen politischen Auffassungen stimmte auch dieser Plan, so 
sehr er meinem verehrten und geliebten Herrn am Herzen lag, 
ebenso wenig wie der badische überein, und ich habe ihm er- 
folgreich Widerstand geleistet ). Im Herbst 1866 war eine 
Voraussicht über die zukünftige Haltung Oestreichs noch nicht 
1) S. o. S. 53. Baiern trat im Frieden vom 22. Aug. 1866 nur 
das Bezirksamt Gersfeld und einen Bezirk um Orb ab, nachdem eine 
Grenzregulirung zur Wahrung der strategischen und der Verkehrs- 
interessen als erforderlich befunden worden war.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.