Full text: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Zweiter Band. (2)

Ablehnung der Marineforderung. Rede Bismarck's. 21 
  
daß der unfrigen dasselbe nicht beschieden sein wird. Ich war 
einigermaßen überrascht ferner darüber, daß dem Gebiete der 
Technik ein so großer Raum in dem Berichte angewiesen war. 
Ich zweifle nicht daran, daß es viele unter Ihnen giebt, die vom 
Seewesen mehr verstehn als ich und mehr zur See gewesen sind 
als ich, die Mehrzahl unter Ihnen, meine Herrn, ist es aber 
nicht, und doch muß ich sagen, ich würde mir nicht getraun, über 
technische Details der Marine ein Urtheil zu fällen, welches 
meine Abstimmung motiviren, welches mir Motive zur Ver- 
werfung einer Marinevorlage geben könnte. Ich kann mich 
deshalb auch mit der Widerlegung dieses Theils Ihrer Ein- 
wendungen nicht beschäftigen.. Ihre Zweifel, ob es mir 
gelingen wird, Kiel zu erwerben, berührt mein Ressort näher. 
Wir besitzen in den Herzogthümern mehr als Kiel, wir besitzen 
die volle Souveränetät in den Herzogthümern in Gemeinschaft 
mit Oestreich, und ich wüßte nicht, wer uns dieses Pfand, das 
dem von uns erstrebten Object an Werth so viel überlegen ist, 
nehmen könnte anders als durch einen für Preußen unglücklichen 
Krieg. Fassen wir aber diese Eventualität in's Auge, so können 
wir jeden in unserm Besitz befindlichen Hafen ebenso gut ver- 
lieren. Unser Besitz ist ein gemeinsamer, das ist wahr, mit 
Oestreich. Nichtsdestoweniger ist er ein Besitz, für dessen Auf- 
gebung wir berechtigt sein würden, unfre Bedingungen zu stellen. 
Eine dieser Bedingungen, und zwar eine der ganz unerläßlichen, 
ohne deren Erfüllung wir diesen Besitz nicht aufgeben wollen, 
ist das künftige alleinige Eigenthum des Kieler Hafens für 
Preußen 
Angesichts der Rechte, die sich in unsern Händen und in denen 
Oestreichs befinden und die unantastbar sind, so lange nicht einem 
der Herrn Prätendenten es gelingt, zu unfrer Ueberzeugung 
ein besseres Recht als das auf uns übergegangne des Königs 
Christian IX. von Dänemark nachzuweisen, angesichts der Rechte, 
welche in voller Souveränetät von uns und Oestreich besessen
	        
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