Full text: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Zweiter Band. (2)

80 Einundzwanzigstes Kapitel: Der Norddeutsche Bund. 
  
hessen handelte es sich also um Herstellung einer unter allen 
Eventualitäten wirksamen Verbindung zwischen den beiden 
Theilen der Monarchie. Die Schwierigkeiten der Zollverbin- 
dung zwischen unsern beiden Gebietstheilen und die Haltung 
Hanovers im letzten Kriege hatten das Bedürfniß eines un- 
beschränkt in einer Hand befindlichen territorialen Zusammen- 
hangs im Norden von Neuem anschaulich gemacht. Wir durften 
der Möglichkeit, bei künftigen östreichischen oder andern Kriegen 
ein oder zwei feindliche Corps von guten Truppen im Rücken 
zu haben, nicht von Neuem ausgesetzt werden. Die Besorgniß, 
daß die Dinge sich einmal so gestalten könnten, wurde verschärft 
durch die überschwängliche Auffassung, die der König Georg V. 
von seiner und seiner Dynastie Mission hatte. Man ist nicht 
jeden Tag in der Lage, einer gefährlichen Situation der Art 
abzuhelfen, und der Staatsmann, den die Ereignisse in den 
Stand setzen, letztres zu thun, und der sie nicht benutzt, nimmt 
eine große Verantwortlichkeit auf sich, da die völkerrechtliche 
Politik und das Recht der deutschen Nation, ungetheilt als 
solche zu leben und zu athmen, nicht nach privatrechtlichen 
Grundsätzen beurtheilt werden kann. Der König von Hanover 
schickte durch einen Adjutanten nach Nikolsburg einen Brief an 
den König, den ich Se. Majestät nicht anzunehmen bat, weil 
wir nicht gemüthliche, sondern politische Gesichtspunkte im Auge 
zu halten hätten und weil die Selbständigkeit Hanovers mit 
der völkerrechtlichen Befugniß, seine Truppen nach dem jedes- 
maligen Ermessen des Souveräns gegen oder für Preußen in's 
Feld führen zu können, mit der Durchführung deutscher Einheit 
unvereinbar war. Die Haltbarkeit der Verträge allein ohne 
die Bürgschaft einer hinreichenden Hausmacht des leitenden 
Fürsten hat niemals hingereicht, der deutschen Nation Frieden 
und Einheit im Reiche zu sichern. 
Es gelang mir, den König von dem Gedanken abzubringen, 
mit Hanover und Hessen auf der Basis der Zerstücklung dieser
	        
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