80 Einundzwanzigstes Kapitel: Der Norddeutsche Bund.
hessen handelte es sich also um Herstellung einer unter allen
Eventualitäten wirksamen Verbindung zwischen den beiden
Theilen der Monarchie. Die Schwierigkeiten der Zollverbin-
dung zwischen unsern beiden Gebietstheilen und die Haltung
Hanovers im letzten Kriege hatten das Bedürfniß eines un-
beschränkt in einer Hand befindlichen territorialen Zusammen-
hangs im Norden von Neuem anschaulich gemacht. Wir durften
der Möglichkeit, bei künftigen östreichischen oder andern Kriegen
ein oder zwei feindliche Corps von guten Truppen im Rücken
zu haben, nicht von Neuem ausgesetzt werden. Die Besorgniß,
daß die Dinge sich einmal so gestalten könnten, wurde verschärft
durch die überschwängliche Auffassung, die der König Georg V.
von seiner und seiner Dynastie Mission hatte. Man ist nicht
jeden Tag in der Lage, einer gefährlichen Situation der Art
abzuhelfen, und der Staatsmann, den die Ereignisse in den
Stand setzen, letztres zu thun, und der sie nicht benutzt, nimmt
eine große Verantwortlichkeit auf sich, da die völkerrechtliche
Politik und das Recht der deutschen Nation, ungetheilt als
solche zu leben und zu athmen, nicht nach privatrechtlichen
Grundsätzen beurtheilt werden kann. Der König von Hanover
schickte durch einen Adjutanten nach Nikolsburg einen Brief an
den König, den ich Se. Majestät nicht anzunehmen bat, weil
wir nicht gemüthliche, sondern politische Gesichtspunkte im Auge
zu halten hätten und weil die Selbständigkeit Hanovers mit
der völkerrechtlichen Befugniß, seine Truppen nach dem jedes-
maligen Ermessen des Souveräns gegen oder für Preußen in's
Feld führen zu können, mit der Durchführung deutscher Einheit
unvereinbar war. Die Haltbarkeit der Verträge allein ohne
die Bürgschaft einer hinreichenden Hausmacht des leitenden
Fürsten hat niemals hingereicht, der deutschen Nation Frieden
und Einheit im Reiche zu sichern.
Es gelang mir, den König von dem Gedanken abzubringen,
mit Hanover und Hessen auf der Basis der Zerstücklung dieser