b. Ergebnisse für einzelne Fragen. 43
Diese Tabelle enthält Einzelheiten über die Zahl der gespeisten Schulkinder
in den beiden Erhebungsjahren 1896 und 1908, ohne auf die
mittlerweile eingetretene Erhöhung der Bevölkerungsziffer in den einzelnen
Städten Rücksicht zu nehmen. Setzt man die Zahl der nach irgend
einer Art gespeisten Kinder mit der jeweiligen Zahl der Volksschulkinder
in Beziehung, so ist ein ziemlich richtiger Anhaltspunkt geboten,
inwiefern, in Prozenten ausgedrückt, der #msany einer Speisungsfürsorge
zu= oder abgenommen hat. Die Tabelle deutet diese Zunahme
Hür 42 Städte an, die nach der Cunoschen Einteilung in 4 Größenlassen
unterschieden sind. Für die Gesamtheit dieser Städte zeigt es
ch, daß der Prozentsatz der gespeisten Kinder von 5,3 auf 7.,600 getiegen
ist. Allerdings treten bei den einzelnen Größenklassen bestimmte
Unterschiede zutage: in der ersten Größenklasse ein Ansteigen von
3,5 auf 5,4 c0, in der zweiten, die überhaupt den größten Prozentsatz
gespeister Kinder aufweist, eine Erhöhung von 8,6 auf 1000, in der
dritten von 5 auf 6,2%0 und in der vierten von 4,2 auf 8,7 00.
Rechnete man diese Zunahme in Prozenten aus, so würde sich zeigen,
daß in der letzten (vierten) Größenklasse, in den Städten mit 20—25000 Einwohnern,
trotz des Anwachsens der Städte mehr als eine Verdoppelung
der Zahl der gespeisten Kinder eintrat. Wenn auch in den einzelnen
Größenklassen für die Gesamtheit dieser 42 Städte eine Zunahme der
Zahl der gespeisten Kinder deutlich wahrgenommen werden kann, so
gibt es einige Städte mit starkem Rückgange, so z. B. Darmstadt mit
einer Verminderung um 9,5% , Nordhausen um 9,1% und so noch
einige andere. Andererseits sind wieder Städte vorhanden, in denen
ein sehr starkes Ansteigen erfolgte, wie z. B. Gießen um 1700, Eisleben
um 15 00, Stuttgart um 10 %6.
Außer den bisher erörterten Verhältnissen sind in den Einzeltabellen
auch darüber Angaben gemacht, welche Personen oder Organisationen
die Bedürftigkeit der für eine Speisung in Aussicht genommenen Kinder
festzustellen haben. Hierüber wird die folgende kleine Tabelle V mit Berücksichtigung
der Unterschiede in den einzelnen Bundesstaaten Aufschluß
geben, während fiastchtich der Art der Einrichtungen in den einzelnen
Städten stets auf die Detailtabellen verwiesen werden muß.
Aus der TabelleV (S.44) ist zu ersehen, daß in der weitaus überwiegenden
Zahl der Einrichtungen (73%) die Bedürftigkeit von der Schule festgestellt
wird, bezw. von Lehrpersonen oder sonstigen Schulorganen. Nur
etwa bei 170% ist es die Schule in Verbindung mit der Armenbehörde,
während die Armenbehörde allein oder besondere Kommissionen und
Vereine nur in sehr wenigen Fällen zur Feststellung der Bedürftigkeit
herangezogen werden.
Auf die Zusammensetzung der verabreichten Mahlzeiten werden wir
später noch im Zusammenhange mit besonderen Untersuchungen einzugehen
haben.
In den Detailtabellen sind auch Angaben über den Speisungsort
gemacht. Bei der Mannigfaltigkeit dieser Angaben schien es auch zweckmäßig,
in einer kleineren Tabelle VI (S. 44) diese Erhebungsresultate
übersichtlich zu gruppieren.