Persõnliche Auselnandersetzung mit Savignu. 423
Aulage.
Privatschreiben an den Wirklichen Geheimen Vat von Savigug.
[Abschrift.]
Varzjin, den 9. Juli 1867.
Durch die Mitteilungen, die mir Herr von Tbile über seine Korresponden; mit Ibnen macht, bin ich
genötigt, in Auflehnung gegen das ärztliche Regime, Ihnen geschäftlich zu schreiben. Gewih war es meine
von Seiner Majestät dem Könige gebilligte Meinung, daß die Stellung des Bundeskanzlers, wie sie der Ver-
fassungsentwurf im Auge batte, Ihnen mfallen jsollte. Durch die Revision der Verlesung ist diese Stellung
aber eine andere, und zwar eine solche geworden, daß der Kanzler bis zu einem gewissen Grade, wenn nicht
rechtlich, doch faktisch, der Borgesetzte des Preuhischen Staatsministeriums geworden ist.
Durch die Reoision ist die Bestimmung in die Verfa ung gekommen, daß der Kanzler alle Verfügungen
der Bundesgewalt verantwortlich kontrasigniert. Sie sind mit dem konstitutionellen Staatsrecht zu vertraut,
um nicht darüber klar m sein, dah der Kanzler dadurch die maßgebende Entscheidung für die Ressorts des
Preußischen Haondels-, Kriegs-, Marineministeriums, des wichtigeren Ceiles des Finanjministeriums und, wenn
die Bundesverfassung sich richtig entwicklelt, des auswärtigen Ministeriums unter unmittelbarem Befehlo
Seiner Mojestät des Königs in die Hand bekommt, je nachdem er den NReichstag beeinflußt und demnächh
ts Kontrasignatur gewährt oder verweigert. Vach dieser Anderung kann daher der Kanjler nur uugleich
räsident des Dreußischen Staatsministeriums sein, wenn die neue Maschine überhaupt fungieren goll.
or jener Anderung war der Bundeskaonjler, wie Sie sich aus unseren Besprechungen erinnern werden,
als der böchste, aber doch als ein Beamter des auswärtigen Minilteriums gedacht, der von dem Chef des
letzteren seine Instruktionen zu empfangen hatte, eine Art von Bundespräsidialgesandter mit porlamen-
tarischer Cätigkeit, aber unter der Verantwortlichkeit des ihm vorgesetzten auswärtigen Ministers von
Preuwen, dessen faktischer Vorgesetzter der Kanzler dagegen, ebenso wie für den lächsischen oder hessischen
auswärtigen Minister wird, sobald er fselbst unter eigener Verantwortung kKontraosigniert. 4
ollen Sie mir das Amt des auswärtigen Ministers und des Präsidiums abnehmen, so machen Sie mich
glücklich, wenn Seine Majestät der König diesen Tousch gutheißen will, ich werde Ihnen vielleicht jebn Jahre
Leben danken. Solange ich aber die jetzige Stellung inne babe und dem Könige für dieselbe verantwortlich
bin, kann ich einem Bundeskanzler oder Vizekanfler neben mir Leine politische Selbständigkeit und damit
verbundene Berantwortung und keine politische Mitwirkung über die Kompeten; eines meine Onstruktionen,
wie sie aus meinem Vortrage beim Könige lich ergeben, besolgenden Beamten des auswärtigen Ministeriums
einröumen und kann dem Amte des Vijekanzlers keinen anderen Grad von Unabhängigkeit verbürgen, als
den eines Botschafters im Auslande oder eines früheren österreichischen Dräsidialgesandten. %
Da der Bundesrat Anfangs August in Sunktion treten wird, so bedarf es Ihrer Cntscheidung darüber,
ob Sie unter diesen Bedingungen die Stellung des Vilekanzlers übernehmen, mit möglichster Beschleunigung.
Wie dieselbe auch ausfallen mag, so drauche ich Ihnen, wir kennen uns zu lange dajn, nicht zu versichern,
daß ich jeden Anteil an den Geschäften unseres Vaterlandes mit Vertrauen in Ihren Händen seben würde
und dah meine Auffassung nur der Notwendigkeit einheitlicher Leitung unleres auswärtigen Dienstes entspriag#
ch bin danach gewih, dah eine etwaige sachliche Meinungsverschiedenbeit Ihren Glauben an die Se-
füble der Freundschaft und Dankbarkeit, die mich für immer A#n# verbinden, nicht berübren konn.