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Bei Feststellung dieses Zeitmaßes ist ein Schüler von
mittlerer Begabung vorausgesetzt. Die angegebenen Normen
setzen, wie wir hiermit noch ausdrücklich hervorheben, das
äußerst zulässige Maß der für die häuslichen Arbeiten. zu
verwendenden Zeit fest, und ist namentlich bei den oberen
Klassen dringend zu wünschen, daß in geeigneter Weise eine
Beschränkung auf ein geringeres Maß herbeigeführt wird.
2. Vom Vormittag zum Nachmittag desselben Tages
dürfen keine Arbeiten aufgegeben werden, und sind die Schüler
von Zeit zu Zeit stets aufs neue darauf hinzuweisen, daß die
Fertigung von häuslichen Arbeiten in den Stunden zwischen
‚dem Vor- und Nachmittagsunterricht, sowie weiter in der
Stunde vor Beginn oder in der Stunde nach Schluß des täglichen
Unterrichts und zu späterer Zeit als ıo Uhr des
Abends der Gesundheit schädlich und deshalb zu vermei-.
den ist.
3) Berienaufgaben dürfen nur in sehr. beschränkter Weise
aufgegeben werden, damit den Schülern während der Ferien
in vollem Maße Zeit zur Erholung bleibt. Während der Pfingstund
Weihnachtsferien sind überhaupt keine Arbeiten aufzugeben,
und ebenso sind die Sonn- und Festtage von Schularbeiten
ganz frei zu halten.
II. Maßregeln zur Verhütung einer Überschreitung
des für die häuslichen Arbeiten festgesetzten Maßes.
Wir erwarten zwar zuversichtlich, daß Sie und alle an
den höheren Schulen des Landes wirkenden Lehrer auf das
eifrigste und sorgfältigste bestrebt sein werden, eine Überschreitung
des für die häuslichen Arbeiten vorstehend festgesetzten
Maßes zu verhüten, und daß Sie alle zur Erreichung
dieses Zweckes dienlichen Maßnahmen ergreifen werden; indessen
finden wir uns in dieser Hinsicht noch zu folgenden
speziellen Anordnungen veranlaßt:
ı. Bei Feststellung des Lektionsplans für die einzelnen
Klassen ist sorgfältig darauf Bedacht zu nehmen, daß eine
gleichmäßige Verteilung der häuslichen Arbeiten auf die einzelnen
Schultage ermöglicht wird. Es ist dies zur Verhütung
einer Überschreitung der für die einzelnen Schultage für die