Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

217

Blall

 

eseh  und  Verrordnungs

für  das

Königreich  Bayern.

 

 

16.

Munchen,  den  26.  April  1898.

.—...

 

Inhalt:
Bekanntmachung  vom  21.  April  1898,  den  Vollzug  der  Unfallversicherungsgesetze  betreffend.  —  Ordens-Verleihungen.
  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme  fremder  Dekorationen.  —  Auszug  aus  der

Adelsmatrikel  des  Königreiches.

 

Nr.  8469.

Bekanntmachung,  den  Vollzug  der  Unfallversicherungsgesetze  betreffend.
fl.  Staatsministerinm  des  Innern.

In  Gemäßheit  des  §  48  des  Unfallversicherungsgesetzes  vom  6.  Juli  1884  wird
bekannt  gegeben,  daß  mit  Wirkung  vom  1.  Mai  ds.  Is.  ab  der  k.  Regierungsassessor
Dr.  Ferdinand  Englert  in  München  von  der  ihm  laut  Bekanntmachung  vom  8.  Januar
ds  Is.  Nr.  469  (Ges.=  u.  Verordn.-Bl.  S.  9)  vorübergehend  übertragenen  Funktion  eines
weiteren  Stellvertreters  des  Vorsitzenden  des  Schiedsgerichts  der  bayerischen  Holzindustrie-Berufsgenossenschaft
  enthoben  und  mit  Wirkung  vom  gleichen  Tage  ab  vorübergehend  als
weiterer  Stellvertreter  des  Vorsitzenden  der  Schiedsgerichte

1.  der  Sektion  IV  der  Brauerei=  und  Mälzerei-Berufsgenossenschaft,
2.  der  Sektion  XIV  der  Ziegelei-Berufsgenossenschaft  aufgestellt  worden  ist.

München,  den  21.  April  1898.

rhr.  v.  Feilitsch.