Geschäftsordnungen. 91
Nach einer Zuschrift des Großh. Staatsministers des Innern vom
6. Februar 1874 ist durch höchste Entschließung aus Großh. Staats-
ministerium vom genannten Tage Nr. 306 zu vorstehender von der ersten
ammer in der öffentlichen Sitzung vom 31. Januar 1874 beschlossenen
Geschäftsordnung die Zustimmung der Großherz. Regierung, soweit deren
Stellung dadurch berührt wird, ausgesprochen worden.
2. Geschäfts-Ordnung für die Zweite Kammer der Landstände
des Großherzogtums Baden ).
Vorläufiger Kammervorstand.
§Fl. Beim Beginn der ersten Sitzung einer Landtagsperiode über-
nimmt der älteste der anwesenden Abgeordneten bis zur Wahl des Präsi-
denten den Vorsitz.
Das Amt des Atberspräsidenten geht im Falle der Ablehnung seitens
des dazu Berufenen auf das nächstälteste Mitglied über.
Die vier jüngsten Mitglieder übernehmen die Führung des Protokolls.
Wahlprüfungen.
& 2. Die Kammer beginnt beim Eintritt in eine neue Landtags-
beriode in der ersten Sitzung mit der Prüfung der Vollmachten der
geordneten.
dere w Die Kammer teilt sich zu diesem Zwecke in fünf Abteilungen,
Di itglieder durch das Los bestimmt werden. ·
teilun este Abteilung prüft die Wahl der Mitglieder der zweiten Ab-
der seefdie zweite die der dritten, die dritte die der vierten, die vierte die
M# und die fünfte die der ersten.
Vorsitzend Jede Abteilung wählt mit einfacher Stimmenmehrheit einen
z. , inen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schriftführer.
richtet der * die Wahlen, deren Gültigkeit nicht beanstandet wird, be-
führer der rrunrienoe, der stellvertretende Vorsitzende oder der Schrift-
Unregelmahi glenden Abteilung an die Kammer, wobei etwa vorgekommene
sind. n oder sonsuͤge erhebliche Beanstandungen zu erwähnen
*s 6. Die
teilungen eine Dane- wählt gleichzeitig mit der Bildung der Ab-
Die Akten übemrüfungskommission (5 17 ff.).
oder von der Mehrheiel ahlen, deren Gültigkeit rechtzeitig angefochten
sind an die Wahl fder Abteilung für zweifelhaft erklärt worden ist,
zugeben; es liegt zrüfungskommission zur weiteren Behandlung ab-
" Die W. P64. ihr auch die Prüfung von Ersatzwahlen ob.
—— en heihirr sn an
rotokollarisch festzustellen.
Waht Velwahlanfechtungen oder —2 fastzur die Gültigkeit einer
— nicht vor Beginn der ersten zu Wahlprüfungen anberaumten
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) Amtliche Ausgabe. Karlsruhe. Druck der Aktiengesellschaft „Badenia“. 1912.