Full text: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Zweiter Band (L-Z). (2)

  
  
  
  
  
: Roßberg'sche Verlagsbuchhandlung, Arthur Roßberg, Leiprig:: 
Soeben erschienen: 
Haft licht gete Reichsgesetz, betr. die Verbindlichkeit zum Schaden- 
1 T esatze für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Berg- 
werken usw. herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen, erläutert durch 
die Rechtsprechung von Dr. Hugo Eugen Lange, Staatsanwalt in Leipzig. 
(814 Seiten.) - . Gebd. M. 15.— 
Deutsche Juristen - Zeitung: Kaum eines unserer Reichsgesetze ist von der Rechtsprechung 
stark beeinflußt worden wie das Reichshaftpflichtgesetz. Insbesondere die Entscheidungen 
des Reichsgerichts haben hier nicht nur rechtsauslegend, sondern in erheblichem Maße auch 
rechtsfortbildend gewirkt. Der Verfasser hat sich daher ein großes Verdienst erworben, 
daß er es unternommen hat, in mühevoller Arbeit die in den verschiedenen Zeitschriften 
und Entscheidungssammlungen zerstreuten, oft nur schwer zugänglichen Urteile unter 
Ausreichender Wiedergabe des Sachverhaltes in knappster, aber klarer Fassung zu 
sammeln und im Anschluß an die Gesetzesbestimmungen systematisch zu ordnen. Der 
bei der großen Zahl der Enscheidungen nicht geringen Gefahr der Unübersichlichkeit ist der 
Verf. durch geschickte Wahl von Uberschriften und von gesperrt gedruckten Stichworten 
mit Erfolg begegnet. Das Buch ist jedem, der sich in kürzester Zeit eine fast lückenlose 
Ubersicht über die Rechtsprechung hinsichtlich irgendeiner das Haftpflichtgesetz berührenden 
Frage verschaffen will, warm zu empfehlen und wird sich gewiß bald Freunde erwerben. 
Börsen Esctz in der vom 1. Juni 1908 an geltenden Fassung nebst der Be- 
' kanntmachung des Bundesrats, betr. die Zulassung von Wert- 
papieren zum Börsenhandel, vom 4. Juli 1910 unter Berücksichtigung der Börsen- 
ordnungen für Berlin und die sächsischen Börsen erläutert von Otto Bernstein, 
Rechtsanwalt beim Kammergericht zu Berlin. (424 Seiten.) Gebd. M. 6.— 
Infolge des regen Aufschwunges, den die Börsengesetzreform von 1908 dem Börsenverkehr 
gebracht hat, wird die nähere Beschäftigung mit dem Börsenrecht für den praktischen Juristen 
mehr und mehr zur Notwendigkeit. Die komplizierte Regelung, die das Börsenprfvatrecht in 
dem neuen Gesetze gefunden hat, die Fülle von Problemen, die hierdurch gezeitigt sind, macht 
es andererseits dem auf diesem Spezialgebicte weniger vertrauten Richter und Anwalt unmeÖg- 
lich, sich lediglich mit Hilfe des Gesetzestextes in zuverlässiger Weise zu oriemtieren. Das 
obige Buch will dem Praktiker diese Orientierung erleichtern. Wenngleich es nicht den An- 
spruch erhebt, ein erschöpfender Kommentar zu sein — was auch in dem mäsßigen sußeren 
mfange und dem wohlfeilen Preise zum Ausdruck kommt — so hat der Verfasser doch den 
für die forensische Praxis bedeutsamsten Vorschriften über den Börsenterminhandel, die 
Prospekthaftung und das Börsenstrafrecht, Gebiete, auf denen er über melrrjälrige Prlanrurw#en 
verfügt, eine besonders eingehende Behandlung zutell werden lassen. Die wesentliche — 
gestaltung, welche die Grun dsätze über dic Zulassung von Wertppieren zum Börsen- 
handel durch die neue Bundesratsbekanntmachung vom 4. Juli 1910 erfahren haben, 
ist in den Erläuterungen zum III. Abschnit entsprechend berücksichtigt, ebenso ist die reichhallige 
Literatur nach Möglichkeit verwertet, nicht minder die Entscheidungen des Relchsgerichts und der 
Oberlandesgerichte. Der Gebrauch des Buches wird durch ein besonders eingehendes Sachregister 
erleichtent. " ·□ 
« vom 28. Dez. 1908 nebst allgemeinen 
Eigonbahn-Ver Kehrsor Aung Ausführungsbestimmungen. Handaus- 
gabe mit Erläuterungen und Hinweisen auf die Rechtsprechung von Dr. Th. 
Kittel, Finanzassessor in Dresden. (236 Seiten.) Gebd. M. 4.— 
Zweck dieser Ausgabe ist es, der Eisenbahn-Verkehrsordnung durch Abdruck der Allgemeinen 
Ausführungsbestimmungen der deutschen Tarfe, durch erläuternde Bemerkungen und 
durch Hinweise auf die Rechtsprechung und auf die einschlägige Literatur dasjenige bei- 
zugeben, was auch für den, der nicht rechtskundiger Fachmann ist, zum Verständnisse der 
Eischbahn-Verkehrsordnung nötig oder wertvoll ist. Als Anhang ist der Wortlaut des Haft- 
pflichtgesctzes abgedruckt, auch sind die für das Publikum wichtigen Bestimmungen der 
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung mit kurzen Anmerkungen angefügt. Das Buch ist 
gemeinverständlich geschricben; es gibt neben zahlreichen Erläuterungen des Verfassers. 
eines Fachmanns, die hauptsächlichsten Gerichtsentscheidungen im Auszug wieder und enthält 
außerdem in einer Einleitung eine leichtfaßliche, zusammenhängende Darstellung über das 
Recht der Elsenbahn-Verkehrsordnung und die Haftung der Eisenbahnen. 
  
  
Roßberg'sche Buchdruckerei, Leipzlg. 
  
 
	        
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