Full text: Blätter für Rechtsanwendung. X. Band (10)

Blätter 
für 
Nechtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
Nr. 18. Samstag, den 30. Aug. 1845. 
Bur Fehre vom Rückfalle. 
. Fortsezung zu Nr. 10, S. 280 des vorlgen Jahrganges. 
III. 4 
Das Strafgesetzbuch Art. 111 — 115, Th. I, 
hat bei Rückfallsstrafen den Fall vor Augen, daß 
nicht nur ein Verbrechen oder Vergehen derselben 
Art ½2) begangen werde, sondern daß auch die zu 
verhängende Strafe gleichartig sey. Die Rück- 
fallstheorie mit ihren verwickelten Berechnungen 
findet ihre Anwendung bei Freiheits= und Geld- 
strafen; für andere Strafen sind im Art. 115 be- 
sondere Folgen des Rückfalls festgesetzt. 
Wie nun, wenn ein Verbrechen oder Verge- 
hen derselben Art. zwar vorliegt, jedoch bei der 
Uebertretung, welche den Rückfall bildet, eine an- 
dere Strafart anzuwenden ist, als bei der ersten 
Uebertretung? — 
Zum Beispiele: 1) Titius wurde wegen un- 
erlaubter Selbsthilfe mit einer Gelostrafe von 
25 fl. belegt:), und begeht nun dasselbe Verge- 
hen wieder, ist aber inzwischen vermögenslos ge- 
worden; 
Oder umgekehrt: 2) Kajus wurde wegen 
1) Aumerk. Th. I. S. 265, Nr. 6. 
2) Art. 420, Th. I. 
X.