Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

Samstag den 24. April 1869. 34. Jahrgang. M O. 
Dr. 3. A. Sensfert's 
Plätter für KRechtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
JAubeln: Als Pertinenzen des Hypothekenobjelies erllärte Mobllten hasten 
auch den vor solcher Erkl 
—22 
222 
Liquidalton seiner Forderung im Konkursversahren verursacht werden, 
aus der Ganimasse verlangen ? — Das in der Gerichtsordnung Kap. 
XVII . Nr. 1 den Adeligen als solchen eingerdum 4. 
elum competentlae ist durch die Verfassungsurkunde ausgehoben. 
Entscheidungen des obersten Gerichtshofes für Payern 
rechte des Mheines. 
1. 
Als Pertinenzen des Hypothekenobjektes erklärte Mobilien 
haften auch den vor solcher Erklärung eingetragenen Hypo- 
theken unbedingt. 
Vgl. Bd. XXI S. 186. 
Auf dem Fabrikanwesen des X. war in der III. Ru- 
brik an 13. Selle eine Forderung zu 4000 fl. des 
A., an 16. Stelle eine Kaution von 10000 fl. zu 
Gunsten des Handlungshauses K. für einen dem 
Fabrikgeschäfte des K. eröffneten Kredit eingetragen. 
In der I. Rubrik fanden sich drei verschiedene 
Einträge über Mobilien, welche als Pertinenzen der 
Immobilien erklärt wurden, die ersle von 1863, 
Maschinenfabrikinventar und Vorräthe, die zweite 
von 1864, weitere Maschinen und Werkzeuge, die 
dritte von 1865, wieder weitere Maschinen, dann 
Neue Folge XIV. Band.