Samstag den 24. April 1869. 34. Jahrgang. M O.
Dr. 3. A. Sensfert's
Plätter für KRechtsanwendung
zunächst in Bayern.
JAubeln: Als Pertinenzen des Hypothekenobjelies erllärte Mobllten hasten
auch den vor solcher Erkl
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Liquidalton seiner Forderung im Konkursversahren verursacht werden,
aus der Ganimasse verlangen ? — Das in der Gerichtsordnung Kap.
XVII . Nr. 1 den Adeligen als solchen eingerdum 4.
elum competentlae ist durch die Verfassungsurkunde ausgehoben.
Entscheidungen des obersten Gerichtshofes für Payern
rechte des Mheines.
1.
Als Pertinenzen des Hypothekenobjektes erklärte Mobilien
haften auch den vor solcher Erklärung eingetragenen Hypo-
theken unbedingt.
Vgl. Bd. XXI S. 186.
Auf dem Fabrikanwesen des X. war in der III. Ru-
brik an 13. Selle eine Forderung zu 4000 fl. des
A., an 16. Stelle eine Kaution von 10000 fl. zu
Gunsten des Handlungshauses K. für einen dem
Fabrikgeschäfte des K. eröffneten Kredit eingetragen.
In der I. Rubrik fanden sich drei verschiedene
Einträge über Mobilien, welche als Pertinenzen der
Immobilien erklärt wurden, die ersle von 1863,
Maschinenfabrikinventar und Vorräthe, die zweite
von 1864, weitere Maschinen und Werkzeuge, die
dritte von 1865, wieder weitere Maschinen, dann
Neue Folge XIV. Band.