Beilage
zu den
Plättern für Uechtsanwendung.
1869. Samstag, den 6. November. M. 7.
Als Beilageheft zu den Blättern für Rechtsanwen-
dung und als besonderes Werkchen ist so eben bei
Palm i½é4 Enke in Erlangen erschienen und durch
jede Buchhandlung zu erhalten:
Repertorium zu den Landtagsverhand-
lungen über die bayerische Civil-
Hrozeßordnung vom 29. April 1869,
bearbeitet von J. Juch u. M. Hutter
und herausgegeben von Fr. Steppes.
gr. 8. (X u. 158 Seiten) geh. 1 fl.
12 kr. rhn. oder 24 Ngr.
Zum Studium und Verständnisse der am 1. Juli
1870 in Anwendung tretenden Civilprozeßordnung
ist dieses vollständige Nachweisungen über Ent-
stehung und Behandlung jedes einzelnen Artikels
nach dem zeitlichen Verlaufe der Berathungen bis
r Erzielung des Einverstänbaisses unter den Ge-
naseebangöfastoren bietende Werkchen unentbehrlich.
Wer sich in dem Gesetze ohne dieses Repertorium
zu orientiren versuchen wollte, der würde dies nicht
ohne eingehendes Studium der bändereichen Kammer=
verhandlungen bewirken können, eine mühsame und
zeitraubende Arbeit, zu der sich nur Wenige be-
rufen fühlen dürften.
ne Diejenigen Herren, welche die Blälter s. RA. durch die
k. Post beziehen, belieben ihre Bestellung auf dieses Beilageheft
der nächstgelegenen Buchhandlung zu überlragen; auch etbieiet sich
die Verlagshandlung zur portolreien Ueberlendung gegen frankirte
#uzeln des erohzten Betrages in Briefmarken oder mittelst
okteinzahlung.