Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXXVII. Band. (37)

Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 189 
fortzusetzen, unerheblich, zudem gleichfalls durch 
natorische Thatsache widerlegt sei. · 
OAGEkk.v.11.Apk.1871RNk.693v. äknl 
Urheklstcht 
über die neueren Ergebnisse der Rechtsprechung des 
obersten Gerichtshofes in Gegenständen des Civil- 
rechtes und ibrczesse. · 
.—.m. 
I. Zur Proz.-Ordn. vom 29. Apr. 1869. 
Artt. 106, 109. Wenn bei btheilweiser Ent- 
bindung und theilweiser Verurtheilung des Beklag- 
ten die sämmtlichen Kosten kompensirt wurden, so 
kann hierauf auch dann keine Nichtigkeitsbeschwerde 
gegründet werden, wenn der eine Ausspruch ein 
Beweisverfahren, der andere ein solches nicht er- 
forderte. Urth. v. 13. Mai HV)r. 522. . 
Art. 409. Wenn die beweispflichtige Par- 
tei die an der Vernehmungstagfahrt vorzuführen- 
den Zeugen der Gegenpartel zwar kund gemacht 
(Art. 412), aber deren Vorladung durch den 
Gerichtsvollzieher unterlassen hat, so hat dieß 
für sie den Nachtheil, daß beim Ausbleiben der 
Zeugen nicht gegen diese nach Art. 427 verfahren 
werden und die Partei sie so verlieren kann. Sind 
aber die Zeugen auch ohne Ladung durch den Ge- 
richtsvollzieher zur Vernehmungstagfahrt erschienen, 
etwa von der vorführenden Partei zu dieser mitge- 
bracht worden, so hat das Gericht nicht das Recht, 
deren Vernehmung wegen mangelnder Ladung zu 
verweigern. Urth. v. 6. Mai HV)r. 459. 
Art. 465 mit 180, 460 u. 463. Wenn in 
der für die Eldeslelstung bestimmten Sitzung der