Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XLV. Band. (45)

ESyſtematiſches Regiſter. XXI 
IL Civilrect. 
A. Allgemeine Lehren. 
Literatur - Notizen. 16, 48, 79, 76, 128, 208, 272, 336, 400. 
415, 416. Syſtem des deutſ<en Privatre<tes von Dr. Paul Roth. 
96. Pfarrpfründevermögen und deſſen gerichtliche Vertretung. F. 206 
der rechtsrheiniſhen Gemeindeordnung vom IJ. 1869. 244. Vor- 
ausſeßung zur Prozeßführung von Ortsgemeinden. 279. Gewerk«- 
ſbaften als juriſtiſche Perſonen oder Perſonenvereine, Zu Art. 104, 
104, 106 der Bergwerksöordnung von 1784 und bayer. Landr. 
Th. IV Kap. 8 FF. 10 u. 11. 359. Gläubigeranſpruch gegen den 
Nubnießer. Inbegriff der exequirbaren Vermögenösrechte des letzteren. 
22. Zur Lehre von der Unvordenklichkeit. 449. Unvordenkliche 
Verjährung von Forſtre<ten. 277. Verjährung nach preuß. Landr. 
486. gDeögleichen. Verjährung gegen den geiſteskranken Suld- 
ner, . 
B. Dingliche und denſelben verwandte Rete. 
) Beſib. Das heutige poſitive und nationale Beſihrecht in 
ſeiner Unabhängigkeit von der römiſchen pos8es3io von K. J. Selb. 
415. Redlicher Beſiherwerb bezüglic< einer im notariellen Vertrage 
nicht aufgeführten Plannummer. Preuß, Landr. 54. Zuſammen- 
geſeßke Saen; deren Zerlegung zum Zwecke der Neparatur begriün- 
det keinen Beſib der einzelnen Theile. 37. Zur Lehre vom Preca- 
rium, Umgeſtaltung des Rechtsbeſiges in ein Precarium. Nativl- 
tät der Confeſſorienklage. 343. Haftung des fietus po8830880r. 
Verſczung desſelben in böſen Glauben. 328. Zur Lehre von den 
Beſitſtörungsklagen. Guter Slaube. 72. Statthafſtigkcit der Be 
ſivſtörungoklage gegen eine Gemeinde als ſolche. 88. 
2) Eigenthum. Eigenthumsausübung, m6ra invidia, bayer. 
'Landr. 231. Zur Lehre von der Inaedificatio. 10. Eigenthum 
von Bäumen auf den Grenzen. 308. Traditio 1ovpga mann. 
Constitutum po8863860rium,. 36. Die Ausbrechung einer Thüre 
zu dem bloßen Zwe>e, um durch diejelbe auf fremdes Eigenthum 
zu gelangen, als Cingriff in ſol<es. Bayer. Landr. 231. Zur 
ehre von der Negatorienklage. 9, 25, 347. Recht des Bauenden, 
gegen Entſchädigung von Srund und Boden äußer dem Baugrunde 
auc< diejenigen Flächen ſic anzueignen, wel<e mit dem Gebäude 
zuſammenhängen. 486. ' 
3) Servituten. Servitutentſtehung in Folge Theilung von 
emeinſchaftlihem Eigenthum. 413. Uebes Servitutenerwerb durc< 
iteigentbümer. Zur Frage der Rechtsausiübung bei einer Fahrt» 
nahme. 24. Umfang des Fahrtrehtes bei Ausdehnung des Bez 
dürfniſſes der Fahrt zu einem Anweſen. 53. Der Beſitz einer 
Wegegerechtigkeit geht dur< die Uebergabe des herr|henden Srund: