fullscreen: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

B. Innere Verwaltung. Deutsches Verwaltungsrecht. 
> StGB 8244 (Nr. 
1123. Reichs-Geserzbl. 
1876, Nr. 6, S. 39 ff) 
> StPO 8453 (Nr. 
1169. Reichs-Geserzbl. 
1877, Nr. 8, S. 253 ff) 
is Ger. Verf. Ges. $27 (Nr. 
2490. Reichs-Gesetzbl.1898, 
Nr. 25, Seite 371 ff) 
> GVG 873, 77 (Nr. 
2490. Reichs-Gesetzbl.1898, 
Nr. 25, Seite 371 ff) 
sis GVG $80 (Nr. 2490. 
Reichs-Gesetzbl. 1898, 
Nr. 25, Seite 371 ff) 
eis GVG $8ı (Nr. 2490. 
Reichs-Gesetzbl.1898, 
Nr. 25, Seite 371 ff) 
a StPO $112 (Nr. 
1169. Reichs-Geserzbl. 
1877, Nr. 8, S. 253 ff) 
höfen und der Vollzug der Strafe kann unterbleiben, 
falls der Schuldige sich zwei Jahre nach dem Urteil eines 
tadellosen Lebenswandels befleißigt. Dadurch soll ihm 
noch einmal Gelegenheit geboten werden, seine jugend- 
lichen Verfehlungen erkennen und vermeiden zu lernen. 
Wiederholung einer Straftat (Rückfall) verschärft das 
Strafmaß, das Vorhandensein mildernder Umstände kann 
es ermäßigen. 
Nicht alle Handlungen, die der rechtlich Denkende als 
Unrecht empfindet, werden vom Gesetz bestraft, jedoch 
weils die Gesellschaft ihren Unwillen gegen derartige 
Taten auch in anderer Weise zum Ausdruck zu bringen, 
z. B. durch Meidung der betreffenden Person usw. Im 
Allgemeinen wird jeder gut erzogene Mensch aus eigenem 
Empfinden heraus so handeln, daß er mit den Strafge- 
setzen nicht in Berührung kommt. Diese Deutsche Tugend 
nennt sich Sittlichkeit. (Eckardt et al.) 
35.3. Das Strafverfahren. 
Die Regelung des Strafprozesses ist in der Strafprozeß- 
werden, jedoch muß auf Antrag das Amtsgericht hierüber 
urteilen. Bei diesem Gericht treten zu dem Amtsrichter 
für Übertretungen und leichtere Vergehen. Die übrigen 
Vergehen und Verbrechen gehören vor die Strafkammern 
fragen von zwölf Geschworenen (Laien) gefällt wird. Auf 
Grund eines richterlichen Haftbefehls können die eines 
Verbrechens Angeschuldigten oder Fluchtverdächtigen in 
Seite 104 | Die Ordnung des Rechtswesens.