Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XLV. Band. (45)

58 Neuere oberſtrichterliche Erkenntniſſe- 
Baupflichtigen gegenüber feſtgeſtellt iſt, ferner ob 
das gen es Bedürfulß eines Neubaues durch 
Umſtände veranlaßt wurde, welche eine Verbindlich- 
feit de8 ſefundär Baupflichtigen zu begründen ver- 
mögen , oder ob dieſes Bedürfniß durch das Ver- 
ſchulden eines Dritten - herbeigeführt wurde, welchem 
allein die Folgen ſeines recht8widrigen Handelns 
zur Laſt gelegt werden können. Allerh. Entſchl. v. 
If A 1830; Landtgsabſch. v. 29. Dez. 1831 
iff. 46. 
(In conereto hatten die Adminiſt. - Behörden 
ſic über die Bedürfnißfrage nur der Schulgemeinde 
gegenüber aus8geſprochen, und war feſtgeſtellt, daß 
das Bedürfniß einer Holzlege nicht durc< die Natur 
der Verhältniſſe, ſondern durch eigenmächtige, ohne 
Wiſſen des mit der ſekundären Baupflicht Belaſteten 
und ohne CGüratelgenehmigung durch den Lehrer vor- 
genommene bauliche Veränderungen [ Umwandlung 
der bi8her zum Holzlagern dienenden Räumlichkeiten 
in Wohnungslokalitäten für den Lehrer] herbeigeführt 
worden war.) Urth. v. 6. Dez. HVNr. 51653. 
Fahrgerechtigkeit; deren Umfang bei 
Aus8dehnung des Bedürfniſſes der Fahrt 
zu einem Anweſen. Im Jahre 4865 hatte K. 
ein häu8li<hes Anweſen, ein Leerhaus, käuflich 
erworben, bei . welczgem früher auch Grundſtü>e 
waren, und nachher hatte K. auch einige Grund- 
ſtüke erworben. Nun trat gegen ihn ſein Nachbar 
M. mit der Negatorienklage auf, weil K. ſich an- 
maße, behufs der Bewirthſchaftung dieſer Grund- 
ſtüXe über des M. Hofraum zu fahren, obwohl 
feinem dieſer Grundſtü>e ein ſol<es Fahrt- 
recht zuſtehe, und bat zu erkennen, daß ſein Hof- 
raum von der angemaßten Dienſtbarkeit frei ſei und 
K. bei Strafe jeder weiteren Fahrtausübung ſic< zu 
enthalten habe u. |, w. Dabei mußte aber M.