118 Hermann Schumacher
Bezahlung verkaufter Waren ausgestellt und diskontiert werden, um
so mehr schwillt der Umlauf von Banknoten an, und im selben Maße
wie diskontierte Wechsel eingelöst werden, mindert er sich wieder. Ganz
automatisch findet eine vollkommene Anpassung an den wechselnden
Bedarf an Zahlungsmitteln statt, und die Reichsbank hat nur für den
nötigen Bardeckungsfonds zu sorgen, der in Deutschland gesetzlich mindestens
auf ½ des Aennwerts der ausgegebenen Banknoten festgesetzt
ist, während in England, Frankreich und Rußland entsprechende Bardeckungsvorschriften
schlen. Aber auch die durch die dargelegte Wechseldeckung
geschaffene Elastizität ist in den genannten Ländern nicht oder
wenigstens nicht in vollem Maße vorhanden. In Frankreich ist sie dadurch
beeinträchtigt, daß Banknoten auf Grund nicht nur von Diskontgeschäften,
sondern auch von Lombarddarlehen ausgegeben werden können,
und in England fehlt sie völlig, da das dortige Banknotenwesen
aus geschichtlichen Gründen statt in organische Verbindung mit dem
Wirtschaftsleben, in äußerlichen und starren Zusammenhang mit der
staatlichen Finan zverwaltung gebracht und außerdem in der Ausgabe
von nicht bar gedeckten Banknoten ziffernmäßig beschränkt ist. Diesen
Konstruktionsmangel in seinem Zahlungswesen konnte England, obwohl
er manchmal arg sich fühlbar machte, ertragen, solange es im
Goldhandel unbehindert war. Mit seiner Hilfe konnte es durch cine
große Elastizität im Goldvorrat die fehlende Elastizität im Banknotenwesen
ersctzen. Versagt der Goldhandel, so lassen nur durch dic erwähnten
ungewöhnlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Goldvorrats
die Jolgen dieses Konstruktionsfeblers sich zeitweise mildern.
In Oeutschland dagegen ist es gelungen, die Elastizität, die unser
Banknotenwesen im Frieden auszeichnet, auch im Kriege zu bewahren.
Allerdings haben zu diesem Zweck kleine Veränderungen vorgenommen
werden müssen. Erstens tritt im Kriege der Staat als Käufer und Arbeitgeber
in ausgedehntem Maßc an die Stelle der einzelnen. Von
ihm hängt die Menge der Zahlungen in sehr beträchtlichem Maße ab.
Will man daher auch im Kriege, wie es im Frieden geschehen ist, das
Zahlungswesen mit dem Bedarf an Zahlungsmitteln verbinden, so muß
das Banknotenwesen nicht nur, wic im Frieden, mit der Volkswirtschaft,
sondern auch mit der Staatswirtschaft lebendig verknüpft werden. Das
ist geschehen, indem auch vom Neiche ausgestellten Wechseln und
Schuldverschreibungen, wenn sie binnen drei Monaten fällig werden,
die Diskontierbarkeit durch die Reichsbank und damit die gleiche
Deckungsfähigkeit für Banknoten, wic privaten Wechseln, beigelegt worden
ist. Durch diese einfache logisch sich ergebende Kriegsanpassung ist