Full text : Deutschland und der Weltkrieg.

 

118  Hermann  Schumacher

 

Bezahlung  verkaufter  Waren  ausgestellt  und  diskontiert  werden,  um
so  mehr  schwillt  der  Umlauf  von  Banknoten  an,  und  im  selben  Maße
wie  diskontierte  Wechsel  eingelöst  werden,  mindert  er  sich  wieder.  Ganz
automatisch  findet  eine  vollkommene  Anpassung  an  den  wechselnden
Bedarf  an  Zahlungsmitteln  statt,  und  die  Reichsbank  hat  nur  für  den
nötigen  Bardeckungsfonds  zu  sorgen,  der  in  Deutschland  gesetzlich  mindestens
  auf  ½  des  Aennwerts  der  ausgegebenen  Banknoten  festgesetzt
ist,  während  in  England,  Frankreich  und  Rußland  entsprechende  Bardeckungsvorschriften
  schlen.  Aber  auch  die  durch  die  dargelegte  Wechseldeckung
  geschaffene  Elastizität  ist  in  den  genannten  Ländern  nicht  oder
wenigstens  nicht  in  vollem  Maße  vorhanden.  In  Frankreich  ist  sie  dadurch
  beeinträchtigt,  daß  Banknoten  auf  Grund  nicht  nur  von  Diskontgeschäften,
  sondern  auch  von  Lombarddarlehen  ausgegeben  werden  können,
  und  in  England  fehlt  sie  völlig,  da  das  dortige  Banknotenwesen
aus  geschichtlichen  Gründen  statt  in  organische  Verbindung  mit  dem
Wirtschaftsleben,  in  äußerlichen  und  starren  Zusammenhang  mit  der
staatlichen  Finan  zverwaltung  gebracht  und  außerdem  in  der  Ausgabe
von  nicht  bar  gedeckten  Banknoten  ziffernmäßig  beschränkt  ist.  Diesen
Konstruktionsmangel  in  seinem  Zahlungswesen  konnte  England,  obwohl
  er  manchmal  arg  sich  fühlbar  machte,  ertragen,  solange  es  im
Goldhandel  unbehindert  war.  Mit  seiner  Hilfe  konnte  es  durch  cine
große  Elastizität  im  Goldvorrat  die  fehlende  Elastizität  im  Banknotenwesen
  ersctzen.  Versagt  der  Goldhandel,  so  lassen  nur  durch  dic  erwähnten
  ungewöhnlichen  Maßnahmen  zur  Aufrechterhaltung  des  Goldvorrats
  die  Jolgen  dieses  Konstruktionsfeblers  sich  zeitweise  mildern.

In  Oeutschland  dagegen  ist  es  gelungen,  die  Elastizität,  die  unser
Banknotenwesen  im  Frieden  auszeichnet,  auch  im  Kriege  zu  bewahren.
Allerdings  haben  zu  diesem  Zweck  kleine  Veränderungen  vorgenommen
werden  müssen.  Erstens  tritt  im  Kriege  der  Staat  als  Käufer  und  Arbeitgeber
  in  ausgedehntem  Maßc  an  die  Stelle  der  einzelnen.  Von
ihm  hängt  die  Menge  der  Zahlungen  in  sehr  beträchtlichem  Maße  ab.
Will  man  daher  auch  im  Kriege,  wie  es  im  Frieden  geschehen  ist,  das
Zahlungswesen  mit  dem  Bedarf  an  Zahlungsmitteln  verbinden,  so  muß
das  Banknotenwesen  nicht  nur,  wic  im  Frieden,  mit  der  Volkswirtschaft,
sondern  auch  mit  der  Staatswirtschaft  lebendig  verknüpft  werden.  Das
ist  geschehen,  indem  auch  vom  Neiche  ausgestellten  Wechseln  und
Schuldverschreibungen,  wenn  sie  binnen  drei  Monaten  fällig  werden,
die  Diskontierbarkeit  durch  die  Reichsbank  und  damit  die  gleiche
Deckungsfähigkeit  für  Banknoten,  wic  privaten  Wechseln,  beigelegt  worden
  ist.  Durch  diese  einfache  logisch  sich  ergebende  Kriegsanpassung  ist