mirador : mirador

Samstag  den  22.  Bezember  1883.  48.  Jahrgang.  3  26.
Dr.  J.  A.  Feuffert'z
Plätter  für  Recbtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Zur  Lehre  von  ber  kirchlichen  Baupllicht.  —.  Uebersicht  Über  die  Ergebulsle
  der  Rechtsprechung  des  bayerischen  obersten  Landesgerichtes.
Urthelle  vom  Dklober.

Zur  Lehre  von  der  kirchlichen  Baupflicht.
(Schluß.)

Was  aber  den  zweiten  Mangel  aubelangt,  so
kommt  man  kaum  mit  den  im  Jahre  1878  aufgestellten
  Grundsätzen  zu  Recht.  Gerade  der  Rechtsstandpunkt,
  der  Rechtsstaat  und  der  Grundsatz:  Gleiches
  Recht  für  Alle!  verbietet,  den  Staat  als  Vermögensobjekt
  rechtloser  zu  stellen  als  die  einzelnen  Staatsbürger,
  von  ihm  als  Rechtsnachfolger  der  Fürsten,
Fürstbisthümer,  Stifter  und  Klöster  oder  mediatisirten
  Reichsstädte  mit  den  damit  verbundenen  Verpflichtungen
  eine  sein  unbestrittenes  Eigenthum  an
den  Archiven  jener  Rechtsvorgänger  oder  an  den
staatlichen  Akten  beschränkende  Handlung,  die  von
einem  Vermögensnachtheile  begleitet  ist,  zu  verlangen,
den  Staat  an  seinem  Vermögen  zu  schmälern,  also
die  Gesammtheit  der  Staatsbürger  zu  verletzen,  um
einzelnen  Staatsbürgern  einen  Vortheil  zuzuwenden.
Weil  der  Staat  über  den  Parteien  stehen  soll,  wird
er  auch  den  Fiskus,  wo  dieser  als  Partei  erscheint,
ebenso  behandeln  müssen,  wie  die  einzelnen  Staatsbürger.
  Daß  aber  aus  der  Qualität  der  Archive
als  Staatsanstalten  kein  unbeschränktes  Mitbenützungsrecht
  jedes  einzelnen  Staatsbürgers  abgeleitet
  werden  kann  und  darf,  wird  wohl  kaum  einer
Begründung  bedürfen,  da  nur  daran  erinnert  zu
werden  braucht,  daß  auch  alle  Gerichte  und  Behör-Neue

  Folge  Band  XXVIII.