Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 175
Uebersicht über die Ergebnisse der Rechtsprechung
des bayer. obersten Landesgerichts.
2 Nachträge zur vorhergehenden Nummer.
Civilrechtliche Uurtheile.
Obligationenrecht. Begriff des dolus
causam dans im Sinne des bayer. Land-
rechts Thl. IV cap. 1 S. 20 u. 25.
Nicht zu billigen ist die Ansicht, es gehören zum
dolus causam dans, daß lediglich und ausschließ-
lich der Betrug des einen Contrahenten den anderen
zur Eingehung des Vertrags bestimmt habe, inso-
ferne damit gesagt sein sollte, daß jedes andere
mitwirkende Motiv ausgeschlossen sein müßte. Denn
der Begriff des dolus causam daus ist erschöpft,
wenn der eine Theil durch die Arglist des an-
dern zur Eingehung des Vertrags verleltet worden
ist. Dies ist aber auch dann der Fall, wenn eine
arglistige Vorspiegelung oder wissentliche Verschweig-
ung eines wesentlichen Mangels gegenüber anderen
mitwirkenden Motiven bei der Fassung des Ent-
schlusses den Ausschlag für die Eingehung des Ver-
trags gegeben hat, d. h. wenn nach billiger Wür-
digung der Umstände angenommen werden kann, daß
ohne den Betrug der Vertrag nicht abgeschlossen
worden wäre. Urth. v. 17. Jan. 1885. R.-Nr. 1
153/|84. 4 O"]
Haftung für körperliche Folgen einer
Schlägerei.
Wie das gemeine Recht (vgl. hierüber Entsch.
des RG. Bd. 1 Nr. 39, die daselbst anzogenen Ur-
theile und das am 5. November 1884 ergangene
Urtheil des obersten Landeßgerichts) so macht auch
das bayer. Ldr. Thl. IV Kap. 16 8. 6 die elvil