Full text: Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XXI bis XXX. (21a)

76 Hypothek — Hypothekgläubiger. 
das Paulianische Rechtsmittel. XXVIII, 73. S. auch 
Cession, Lokation. 
Hypothekeneintrag: In welche Rubrik des Hypotheken- 
buches sind Besoldungen standesherrlicher Diener einzu- 
tragen? XXVI, 300. Wieferne kann bei bewilligter Vor- 
merkung einer Hypothek von Seiten des Schuldners der 
Gläubiger den wirklichen Hypothekeintrag verlangen? 
IXXIII, 383. Kollision zwischen Hypothekenbuchseinträgen, 
von welchen der eine früher angemeldet, der andere früher 
zur Einzeichnung gelangt war. Grenzen der Wirksamkeit 
des Hypothekenbuches. XXII, 219. Unwirksamer Hy- 
pothekeintrag. XXV, 188. Zuständigkeit des Gerichtes 
der gelegenen Sache bei Klagen auf Eintragung einer 
vorgemeikten Hypothek gegen den dritten Besitzer. XXIII, 
Hypothekengesetz: Ob der Art. XI des Erxpropriations= 
gesetzes vom 17. November 1837 die Geltung des K&. 26 
Nr. 1 und des KF. 138 des Hypothekengesetzes ausschließe? 
XXII, 359. Die nach §&. 45 des Hyp.-Ges. den Hypothek- 
gläubigern zustehenden Anträge gehören, wenn das Ob- 
jekt ein Bergwerk ist, vor das betreffende Berg= beziehungs- 
weise Bezirksgericht. XXV, 430. „Vollständige Bezahl- 
ung“ im Sinne des K. 64 des Hyp.-Ges. XXI, 305, 
507. XXIII, 64. Zu §+. 84 Abs. 1 des Hyp.-Ges. 
XXVIII, 326. Der 8. 84 des Hyp.-Ges. findet auch 
bei theilweise erloschenen Hypotheken Anwendung. Ein- 
räumung des Ranges einer erloschenen Hypothek bei gleich- 
zeitiger Löschung derselben im Hypothekenbuche. XXIII, 
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Hypothekgläubiger: Muß der Schuldner, welcher ge- 
mäß §. 107 der Prozeßnovelle vom 17. November 1837 
den Zuschlag der versteigerter Objekte abwenden will, auch 
diejenigen Hypothekgläubiger befriedigen, deren Forderungen 
noch nicht zur Erxekution gediehen sind? XXVI, 289. Ist 
derselbe befugt, im Wege der Erekution den Rang einer 
voransgehenden erloschenen, aber noch nicht gelöschten Hy- 
pothek mit Beschlag zu belegen? XXVIII, 326. Vorrecht 
älterer Hypothekgläubiger an später eingetragenen Perti- 
nenzen, XXII, 186. Einräumung des Vorranges an 
einen nachstehenden Hypothekgläubiger. Enthält dieselbe 
eine Interzession? XXII, 257, 273 (Berichtigung hiezu 
S. 320). Nothwendigkeit spezieller Bekanntgabe der 
Zwangsversteigerungstagsfahrt an die Hypothekgläubiger. 
XXII, 285. Beiziehung der Hypothekgläubiger zur Zahl- 
ung der Forderungen der I. Klasse, desgleichen zu den 
allgemeinen Kosten des Konkursprozesses und der Masse- 
verwaltung. XXI, 406. Sind alle Hypothekgläubiger