J. Civilprozeß. 0. Proz.-Ges. v. 1837 — E. Romp.-K-G. 245
Ueber die Verbindlichke#t zur Einlassung auf die Klage bei
dem Behehren einer Kaution vom ausländischen Kläger.
XXXII,
8. 21. Rekurs gegen vom H
—— Prozeßstrafen. E# l —
C. Prozeßgesetz vom 17. November 1837.
. 18. Wirkung gunpolistänbiger Vertheidigung in der
monisorischen Frist. EB. I, 156.
F. Restitution gegen Versäumniß eines präjudiziellen
Termines * entschuldbaren Irrlhumes des Anwaltes.
XXXI, 208.
S. 54. Gleichförmigkeit der Erkenntnisse erster unb
zweiter Instanz. EB. I, 48. Unzulässigkeit einer Revision
gegen zwei gleichförmige ertrajudizielle rovisionalverfügungen.
EB. I, 47. Die Revision gegen zwei Erkenntnisse,
durch welche die gerichtsablehnende Einrede in zwei Instanzen
gleichförmig verworfen worden ist, fündet nicht 7 wenn
in der Hauptsache die Nuec on unzulässig ist. XXXIII
Frist zur Adhäsion. 4.
: 90. Die Unterlassung der Ladung gerichtsbekannter
Eläu iger zur Versteigerung bewirkt nur eine heilbare, kelne
unheibare Nichtigeen des Adsudikationsverfahrens. S 1, 111.
S. Gerichtsordnung Kap. XVIII
. 102. Zuschlag im Versteigerungstermine. “ 1. 284.
Ist bei der Subhastation unbeweglicher Güter der Meistbietende
berechtigt, von dem Kaufe zurückzutreten, wenn das
Gericht die Zustellung binnen 14 Tagen unterläßt 2 XXXI, 81.
8. 105 Abs. 2. Was ist unter d, hier gebrauchten
Worten „Minder-Erlös“ zu verstehen? X
105 und 107. Kann der uts wenn wegen
Ablaufes der gesetzlichen oder bedungenen Zahlungsfrist die
weitere Versteigerung des subhastirten Gutes verfügt wurde,
diese durch zuasähliche Erlegung des Strichschillinges abwenden?
XXXIV,
K 108. 4½7 im Exekutlonsverfahren. XXXIV,45.
Frü#c- 2. Unanwendbarkeit der Vorschrift dieses §. bei
dem Illatenbeweise. EB. I, 56.
D. Gesetz v. 23. Mai 1846 über die Berufungssumme.
Berufungssumme in Streitigkeiten über ein bleibendes
Recht auf wiederkehrende Leistungen. XXXI, 302
E. Kompetenzkonflikts-Gesetz v. 28. Mai 1850.
Art. 5, 6. Beurthellung einer gerichtlichen Handlung