Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

162  Rayongesetz  —  Rechtshilfe.

Rayongesetz  v.  21.  Dezember  1871:  Entschädigungsanspruch
  aus  demselben.  Voraussebungen.  XLV,  265.
Reallasten:  Aufhebung  von  solchen  bei  geänderten  Verbältnissen

  bzw.  Aenderung  der  s-  Siefaussiger

Einfluß  bloßer  Veränderungen.  XLVIII  Servituten.



Rechnungsstellung.  XLVII,  415.  Art  und  Weise  des
Vollzuges  einer  schuldigen.  TlI,  135.  Verbindlichkeit
des  Mandatars  zu  einer  den  Sachverhalt  klarlegenden
Rechnungsstellung.  XIIV,  233.  Fermen,  Erfüllung  der
Pflicht  der  Rechnungsstellung.  XLIX
Recht:  Anerkenntniß  eines  solchen.  u,  .

Rechtsanwälte  s.  Anwälte.

Rechtsbelehrung  f.  Geschworne.

Rechtsconcipient:  ist  das  Geschäft  eines  solchen  ein  Endigungsgrund
  der  väterlichen  Gewalt  nach  preuß.  Landr.

2.

r-Rechtsfähigkeit

  eines  sogenannten  Zweigvereins  des  St.
Johannis-Vereins;  derselbe  erscheint  an  sich  nicht  als
fromme  Stiftung.  Beginn  der  Rechtofähigkeit  eines  gerichtlich
  anerkannten  Vereins.  XLI,  298.  Rechts=  und
Erwerbsfähigkeit  der  nondum  roncoepti  XLIX,  166,  177,
193,  200,  225.  S.  a.  Diopositionsfähigkeit.

Rechtsfrage  ist,  ob  die  Handlung.  eines  Bürgermeisters
einer  Landgemeinde  in  den  Bereich  seiner  dienstlichen  Aufgabe
  fällt  und  deshalb  einen  amtlichen  Charakter  an  sich
trägt.  XIIV,  319.

Rechtogesch  äfle  von  Mündeln  ohne  den  Vormund  geschlossen.
  XLI,  231.  Entsteht  aus  solchen  eine  vaturalis
obligatio  gegen  den  Minderjährigen?  XLIII,  127.  Nichtige
  Rechtsgeschäfte  wegen  mangelnder  Diepositionsfähigkeit
werden  nach  Wegkall  des  Nichtigkeitsgrundes  durch  die
blose  Anerkennung  allein  nicht  zur  Eristenz  gebracht.
XIIV,  237.  Beweislast  bei  der  Behauptung  bedingt  abgeschlofsener
  Rechtsgeschäfte.  XLI,  68.  XLII,  71.  Böser
Glaube  des  Stellvertreters  bei  Nechtsgeschäften.  XLII,  93.

Rechtshängigkeit  mit  Bezug  auf  den  Zahlungsbefehl.
XIV,  417.  Wegfall  der  Widerklage  in  Folge  Zurücknahme
  der  Klage.  L,  215.

Rechtohilfe:  Beschwerderecht  des  Verurtheilten  wegen
Verwerfung  von  Einwendungen  gegen  den  in  Gewährung
der  Rechtshilfe  beschlossenen  Vollzug  eines  rechtskräftigen
Strafurtheils  eines  anderen  Staates.  XLI,  410.  Ablehnung
  der  Rechtshilfe  nach  §  159  des  Ger.  Verf.-Ges.
XLV,  501.  Zuständigkeit  zur  Entscheidung  über  einen
wegen  Ablehnung  eines  Ersuchens  um  Rechtshilfe  durch
das  ersuchende  Gericht  gestellten  Antrag.  XVIII,  477.