162 Rayongesetz — Rechtshilfe.
Rayongesetz v. 21. Dezember 1871: Entschädigungsanspruch
aus demselben. Voraussebungen. XLV, 265.
Reallasten: Aufhebung von solchen bei geänderten Verbältnissen
bzw. Aenderung der s- Siefaussiger
Einfluß bloßer Veränderungen. XLVIII Servituten.
Rechnungsstellung. XLVII, 415. Art und Weise des
Vollzuges einer schuldigen. TlI, 135. Verbindlichkeit
des Mandatars zu einer den Sachverhalt klarlegenden
Rechnungsstellung. XIIV, 233. Fermen, Erfüllung der
Pflicht der Rechnungsstellung. XLIX
Recht: Anerkenntniß eines solchen. u, .
Rechtsanwälte s. Anwälte.
Rechtsbelehrung f. Geschworne.
Rechtsconcipient: ist das Geschäft eines solchen ein Endigungsgrund
der väterlichen Gewalt nach preuß. Landr.
2.
r-Rechtsfähigkeit
eines sogenannten Zweigvereins des St.
Johannis-Vereins; derselbe erscheint an sich nicht als
fromme Stiftung. Beginn der Rechtofähigkeit eines gerichtlich
anerkannten Vereins. XLI, 298. Rechts= und
Erwerbsfähigkeit der nondum roncoepti XLIX, 166, 177,
193, 200, 225. S. a. Diopositionsfähigkeit.
Rechtsfrage ist, ob die Handlung. eines Bürgermeisters
einer Landgemeinde in den Bereich seiner dienstlichen Aufgabe
fällt und deshalb einen amtlichen Charakter an sich
trägt. XIIV, 319.
Rechtogesch äfle von Mündeln ohne den Vormund geschlossen.
XLI, 231. Entsteht aus solchen eine vaturalis
obligatio gegen den Minderjährigen? XLIII, 127. Nichtige
Rechtsgeschäfte wegen mangelnder Diepositionsfähigkeit
werden nach Wegkall des Nichtigkeitsgrundes durch die
blose Anerkennung allein nicht zur Eristenz gebracht.
XIIV, 237. Beweislast bei der Behauptung bedingt abgeschlofsener
Rechtsgeschäfte. XLI, 68. XLII, 71. Böser
Glaube des Stellvertreters bei Nechtsgeschäften. XLII, 93.
Rechtshängigkeit mit Bezug auf den Zahlungsbefehl.
XIV, 417. Wegfall der Widerklage in Folge Zurücknahme
der Klage. L, 215.
Rechtohilfe: Beschwerderecht des Verurtheilten wegen
Verwerfung von Einwendungen gegen den in Gewährung
der Rechtshilfe beschlossenen Vollzug eines rechtskräftigen
Strafurtheils eines anderen Staates. XLI, 410. Ablehnung
der Rechtshilfe nach § 159 des Ger. Verf.-Ges.
XLV, 501. Zuständigkeit zur Entscheidung über einen
wegen Ablehnung eines Ersuchens um Rechtshilfe durch
das ersuchende Gericht gestellten Antrag. XVIII, 477.