II. Civilrecht. A. Gemeines Recht. 153
cesse Partei ist, fũr Teine Correspondenz mit dem Proceßbevollmächtigten
E. X, 222.
Abs. 2. kunmtsgebs, kei Zurücknahme der
nicht * eingelegten Berufung E. V. 85.
863. Gebühr für die kansh ad der zuerkannten
Publicationsbefugniß gerichteten Thätigkeit des Rechtsanwalts
und Vertheidigers des Angeklagten LVI, 181.
87. Gebühr für Erhebung und Ablieferung der
Streitsumme; kein Bestandtheil der Proceßkosten E. V, 415.
c) Gebührenordnung lür Zeugen unsd Sachverständige.
8 3. Gebühren für Sachverstäundige; sog. Hamburger
Normen für Iungenseure LX, 79. Ausmaß der Sachverständigengebühr
E. V,
14. Vorrseon der Anwendung dieser Bestimmung
E. V, 34.
d) Bayerisches Gesetz über das Gebührenwesen.
Art. 74. Gebühr für Regulirung des Vorauses LI, 193.
Art. 88, 91, 122.— Gebührenbewerthung hypothekenrechtlicher
Acte; Formalien der weiteren Beschwerde hiewegen
E. I#, 265
10) Rechtsanwaltsordunng.
8 27. Grenzen der Substitutionsbefugniß LX, 200.
30. Erforderniß der Vollmachtsannahme von Seite
des mit der Vertretung betranten Rechtsanwalts E. XIII, 56.
II. Civilrecht.
A. Gemeines Recht.
I. Allgemeine Lehren.
1) Vom Rechte überhaupt.
a) Gewohnheitsrecht. Entstehung und Beweis eines
Gewohnheitsrechtes LVIII, 401
b) Auslegung. Wirksamkelt der Motive zu neueren
Gesetzen LII. 310. Bedeutung der Motive eines Gesetzentwurfs
für' die Gesetzesauslegung LVIII, 150. Bedentuno
von Gerichtsaussprüchen und Präjudizien LVI 4
e) Gegensätze im Rechte. Verhältuiß des —— zur
Verwaltungsrechtsnorm LI, 177