Full text : Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Siebenundzwanzigster Band. (27)

—  294  —

erschwert.  Der  Gensdarm  muß  erst  prüfen:  ist  der  Schein  für  das  laufende  Jahr
ausgestellt?  und  zweitens:  stimmt  der  Schein  mit  den  Kreisen?  Das  wird  sich  sehr
häufig  gar  nicht  machen  lassen.  Man  muß  wissen,  wie  die  Revision  gemeinhin  vorgenommen
  wird.  Ich  glaube,  daß  Hinterziehungen  in  ziemlich  erheblichem  Maße
doch  möglich  sind.

Aus  allen  diesen  Gründen,  meine  Herren,  kann  ich  Sie  nur  bitten,  den  Kreisjagdschein
  fallen  zu  lassen.  Ich  glaube,  daß  die  Kommission  bei  ihren  Erwägungen
etwas  zu  theoretisch  vorgegangen  ist.  Andererseits  glaube  ich,  daß  bei  ihr  wohl  ein
Gedanke  obgewaltet  hat,  nämlich  der,  daß  20  Mark  etwas  zu  hoch  für  viele
Landestheile  ist,  namentlich  im  Osten  der  Monarchie.  Dem  will  ich  mich,  meine
Herren,  auch  nicht  verschließen.  In  reichen  Gegenden  —  ich  spreche  da  insbesondere  von
meiner  Heimathsprovinz  Sachsen  —  sind  20  Mark  gut  zu  bezahlen.  Wenn  man
erwägt,  was  jetzt  ein  Jäger  aufzuwenden  hat  für  seine  Ausrüstung,  für  das  Halten
von  Hunden,  was  da  für  Luxus  jetzt  getrieben  wird,  dann  muß  man  sagen:  20  Mark
sind  verschwindend  gegen  die  Ausgaben,  die  ein  Jäger  in  den  reichen  Provinzen
unseres  Staates  im  übrigen  hat.  Denken  Sie,  daß  100  Patronen  für  einen  Hinterlader
  jetzt  ungefähr  7  oder  8  Mark  kosten.  —  (Zuruf:  Das  sind  noch  ganz  schlechtel)
Wie  viel  hundert  Patronen  werden  alljährlich  in  Sachsen  verschossen.  —  (Erneuter
Zuruf.)  Das  sind  allerdings  schlechte  Patronen;  ich  habe  aber  den  Minimalsatz  von
7  Mark  angenommen;  billiger  ist  es  nicht  zu  machen,  selbst  wenn  man  die  Patronen
selber  herstellt.  Ich  wollte  nur  sagen,  alle  diese  Ausgaben  stehen  zu  den  20  Mark
kaum  im  Verhältniß.  Aber  ich  gebe  zu:  es  giebt  Landestheile,  wo  20  Mark  mehr
sind,  als  in  den  reicheren  Theilen  unseres  Landes,  und  da  bin  ich  geneigt,  wenn
man  nur  einen  Jagdschein  etabliren  will,  dann  mit  15  Mark  mich  zu  begnügen.
Wir  befinden  uns  in  der  dritten  Lesung,  und  ich  bin  gern  zu  einem  solchen  Kompromiß
  bereit,  ich  will  persönlich  für  mich  sogar  erklären,  daß  ich,  wenn  unser
Antrag,  der  mir  begründet  zu  sein  scheint,  abgelehnt  werden  sollte,  für  meine
Person  geneigt  wäre,  für  den  Antrag  Winckler-Brütt  zu  stimmen,  der  10  Mark
normiren  will;  das  würde  1  Mark  mehr  sein,  als  was  jetzt  in  Hannover  bezahlt
wird,  und  2  Mark  weniger,  als  was  im  Königreich  Sachsen  bezahlt  wird.  Ich  meines
Theils  wäre  damit  zufrieden.  Ich  glaube  nicht,  daß  das  Wohl  des  Vaterlandes
davon  abhängt,  ob  noch  5  Mark  mehr  oder  weniger  gezahlt  werden.  Indessen,  ich
spreche  lediglich  für  meine  Person,  und  ich  bitte  im  übrigen  die  Herren,  unseren
Antrag,  der  gerichtet  ist  auf  Wegfall  des  Kreisjagdscheins  unter  Normirung  einer
einheitlichen  Gebühr  von  15  Mark  für  den  einen  Jagdschein,  wenn  ich  den  Tagesjagdschein
  ausnehme,  annehmen  zu  wollen.

Minister  für  Landwirthschaft,  Domänen  und  Forsten  Freiherr  v.  Hammerstein:
Ich  kann  mich  den  Darlegungen  des  Herrn  Vorredners  nur  anschließen;  ich  bitte
nochmals  das  Hohe  Haus,  den  Kreisjagdschein  herauszulassen  und  nur  zwei  Kategorien
von  Jagdscheinen,  einen  Landesjagdschein  und  einen  Tagesjagdschein  bestehen  zu
lassen,  und  stelle  dabei  zur  Erwägung,  ob  es  nicht  möglich  ist,  sich  auf  eine  Abgabe
von  15  Mark  zu  einigen,  weil,  wenn  Sie  die  Abgabe  zu  niedrig  setzen,  möglicherweise
  Meinungsverschiedenheiten  zwischen  dem  Hohen  Hause  und  dem  Herrenhause
entstehen  und  zu  befürchten  ist,  daß  das  Gesetz  nochmals  an  dieses  Haus  zurückkommen
  muß,  während  ich  mich  der  Hoffnung  hingebe,  daß,  falls  nur  ein  Landesjagdschein
  mit  einer  Abgabe  von  15  Mark  beschlossen  wird,  das  Herrenhaus,  wie  ich
hoffe,  dem  zustimmen  wird.
                        
— 295 — Abgeordneter v. Bülow (Wandsbek): Auch für uns ist der Antrag Seer unannehmbar. Viele von uns haben sich schon schwer zur Einführung des Kreisjagdscheins entschlossen. Man muß sich ja gegenwärtig halten, daß der normale Jagdschein der von der Regierung vorgeschlagene Jagdschein zu 20 Mark oder der Landesjagdschein ist, wie ihn die Kommission und das Hohe Haus angenommen hat; alle anderen Jagdscheine sind Ausnahmen, die nur eingeführt sind aus mildernden Umständen, — in milder Berücksichtigung gewisser besonderer Verhältnisse. Wir wünschen aber nicht, noch mehr solcher Ausnahmen einzuführen, als bereits in der zweiten Lesung mit dem Kreisjagdschein und dem Tagesjagdschein beschlossen worden sind, und deshalb lehnen wir den Antrag Seer ab. Warum ich aber hauptsächlich das Wort ergriffen habe, war deshalb, um meinen Antrag zu begründen, den ich zum zweiten Absatz des § 3 gestellt habe. Wie der Absatz gegenwärtig lautet, ist nicht ersichtlich, ob der Tagesjagdschein Gültigkeit haben soll nur für einen Kreis oder bestimmten Jagdbezirk oder für die gesammte Monarchie. Es bedarf einer Bestimmung darüber. In der Kommission ist darüber gesprochen worden, und war man sich darin einig, daß der Tagesjagdschein Gültigkeit habe für den Umfang der Monarchie. Das kann man aber nicht wissen, wenn es nicht im Gesetz steht, und deshalb habe ich vorgeschlagen, im zweiten Absatz hinter den Worten „Außerdem werden“ hinzuzufügen: „mit Gültigkeit für den Umfang der Monarchie."“ Regierun gskommissar Geheimer Regierungsrath Freiherr v. Seherr-Thoß: Meine Herren, ich bitte Sie, den Antrag des Herrn v. Bülow, den ich für eine redaktionelle Verbesserung und Erklärung der jetzigen Fassung halte, anzunehmen für den Fall, daß das Haus beschließen sollte, es bei dem Kreisjagdschein zu belassen. Abgeordneter Freiherr v. Zedlitz und Neukirch: Meine Herren, ernstlich können nur 2 Lösungen der uns hier beschäftigenden Streitfrage in Frage kommen, entweder die unveränderte Annahme der Kommissionsvorschläge unter Einführung des deklaratorischen Zusatzes Bülow oder die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Die Anträge Seer-Willebrand sind, glaube ich, bereits in der ersten Kommission so kritisirt, daß man sich sagen muß, daß durch sie so schwerwiegende Komplikationen in das System hineingebracht werden würden, daß sich ihre Aufnahme aus überwiegend praktischen, aber auch aus grundsätzlichen Gründen nicht empfiehlt. Was die Frage der Wiederherstellung eines einheitlichen Landesjagdscheins betrifft, so ist ohne Zweifel die Lösung, welche die Kommission vorschlägt, nämlich einen theueren Jagdschein für das ganze Land und einen billigen für den Kreis, die theoretisch an sich richtige; denn es ist anzuerkennen, daß die Jagdausübung und der damit verbundene Luxus sich in dem verschiedenen Grade bemißt, je nachdem Jemand im weiten Umfange die Jagd betreibt oder in kleinerem Umfange thunlichst auf seinem eigenen Gebiet, aber ich glaube, die Anträge, die in der zweiten und der heutigen Lesung gestellt sind, und die Verhandlungen, die wir geführt haben, beweisen, daß praktische Gründe von Gewicht für das Aufgeben dieses an sich theoretisch richtigeren Standpunktes sprechen, daß es sich aus überwiegend praktischen Gründen empfiehlt, zu dem Gedanken eines einheitlichen Jagdscheins für den Umfang der ganzen Monarchie zurückzukehren. (Sehr richtig!) Meine Herren, die Frage wird nach meiner Meinung aber sein, wie hoch die Gebühr für diesen Jagdschein zu bemessen sein wird. Ich glaube, es empfiehlt sich, nachdem wir in der zweiten Lesung für die große Mehrzahl der Jagdscheine die