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erschwert. Der Gensdarm muß erst prüfen: ist der Schein für das laufende Jahr
ausgestellt? und zweitens: stimmt der Schein mit den Kreisen? Das wird sich sehr
häufig gar nicht machen lassen. Man muß wissen, wie die Revision gemeinhin vorgenommen
wird. Ich glaube, daß Hinterziehungen in ziemlich erheblichem Maße
doch möglich sind.
Aus allen diesen Gründen, meine Herren, kann ich Sie nur bitten, den Kreisjagdschein
fallen zu lassen. Ich glaube, daß die Kommission bei ihren Erwägungen
etwas zu theoretisch vorgegangen ist. Andererseits glaube ich, daß bei ihr wohl ein
Gedanke obgewaltet hat, nämlich der, daß 20 Mark etwas zu hoch für viele
Landestheile ist, namentlich im Osten der Monarchie. Dem will ich mich, meine
Herren, auch nicht verschließen. In reichen Gegenden — ich spreche da insbesondere von
meiner Heimathsprovinz Sachsen — sind 20 Mark gut zu bezahlen. Wenn man
erwägt, was jetzt ein Jäger aufzuwenden hat für seine Ausrüstung, für das Halten
von Hunden, was da für Luxus jetzt getrieben wird, dann muß man sagen: 20 Mark
sind verschwindend gegen die Ausgaben, die ein Jäger in den reichen Provinzen
unseres Staates im übrigen hat. Denken Sie, daß 100 Patronen für einen Hinterlader
jetzt ungefähr 7 oder 8 Mark kosten. — (Zuruf: Das sind noch ganz schlechtel)
Wie viel hundert Patronen werden alljährlich in Sachsen verschossen. — (Erneuter
Zuruf.) Das sind allerdings schlechte Patronen; ich habe aber den Minimalsatz von
7 Mark angenommen; billiger ist es nicht zu machen, selbst wenn man die Patronen
selber herstellt. Ich wollte nur sagen, alle diese Ausgaben stehen zu den 20 Mark
kaum im Verhältniß. Aber ich gebe zu: es giebt Landestheile, wo 20 Mark mehr
sind, als in den reicheren Theilen unseres Landes, und da bin ich geneigt, wenn
man nur einen Jagdschein etabliren will, dann mit 15 Mark mich zu begnügen.
Wir befinden uns in der dritten Lesung, und ich bin gern zu einem solchen Kompromiß
bereit, ich will persönlich für mich sogar erklären, daß ich, wenn unser
Antrag, der mir begründet zu sein scheint, abgelehnt werden sollte, für meine
Person geneigt wäre, für den Antrag Winckler-Brütt zu stimmen, der 10 Mark
normiren will; das würde 1 Mark mehr sein, als was jetzt in Hannover bezahlt
wird, und 2 Mark weniger, als was im Königreich Sachsen bezahlt wird. Ich meines
Theils wäre damit zufrieden. Ich glaube nicht, daß das Wohl des Vaterlandes
davon abhängt, ob noch 5 Mark mehr oder weniger gezahlt werden. Indessen, ich
spreche lediglich für meine Person, und ich bitte im übrigen die Herren, unseren
Antrag, der gerichtet ist auf Wegfall des Kreisjagdscheins unter Normirung einer
einheitlichen Gebühr von 15 Mark für den einen Jagdschein, wenn ich den Tagesjagdschein
ausnehme, annehmen zu wollen.
Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr v. Hammerstein:
Ich kann mich den Darlegungen des Herrn Vorredners nur anschließen; ich bitte
nochmals das Hohe Haus, den Kreisjagdschein herauszulassen und nur zwei Kategorien
von Jagdscheinen, einen Landesjagdschein und einen Tagesjagdschein bestehen zu
lassen, und stelle dabei zur Erwägung, ob es nicht möglich ist, sich auf eine Abgabe
von 15 Mark zu einigen, weil, wenn Sie die Abgabe zu niedrig setzen, möglicherweise
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Hohen Hause und dem Herrenhause
entstehen und zu befürchten ist, daß das Gesetz nochmals an dieses Haus zurückkommen
muß, während ich mich der Hoffnung hingebe, daß, falls nur ein Landesjagdschein
mit einer Abgabe von 15 Mark beschlossen wird, das Herrenhaus, wie ich
hoffe, dem zustimmen wird.
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Abgeordneter v. Bülow (Wandsbek): Auch für uns ist der Antrag Seer
unannehmbar. Viele von uns haben sich schon schwer zur Einführung des Kreisjagdscheins
entschlossen. Man muß sich ja gegenwärtig halten, daß der normale Jagdschein
der von der Regierung vorgeschlagene Jagdschein zu 20 Mark oder der Landesjagdschein
ist, wie ihn die Kommission und das Hohe Haus angenommen hat; alle
anderen Jagdscheine sind Ausnahmen, die nur eingeführt sind aus mildernden Umständen,
— in milder Berücksichtigung gewisser besonderer Verhältnisse. Wir wünschen
aber nicht, noch mehr solcher Ausnahmen einzuführen, als bereits in der zweiten
Lesung mit dem Kreisjagdschein und dem Tagesjagdschein beschlossen worden sind,
und deshalb lehnen wir den Antrag Seer ab.
Warum ich aber hauptsächlich das Wort ergriffen habe, war deshalb, um
meinen Antrag zu begründen, den ich zum zweiten Absatz des § 3 gestellt habe. Wie
der Absatz gegenwärtig lautet, ist nicht ersichtlich, ob der Tagesjagdschein Gültigkeit
haben soll nur für einen Kreis oder bestimmten Jagdbezirk oder für die gesammte
Monarchie. Es bedarf einer Bestimmung darüber. In der Kommission ist darüber
gesprochen worden, und war man sich darin einig, daß der Tagesjagdschein Gültigkeit
habe für den Umfang der Monarchie. Das kann man aber nicht wissen, wenn es
nicht im Gesetz steht, und deshalb habe ich vorgeschlagen, im zweiten Absatz hinter
den Worten „Außerdem werden“ hinzuzufügen: „mit Gültigkeit für den Umfang der
Monarchie."“
Regierun gskommissar Geheimer Regierungsrath Freiherr v. Seherr-Thoß:
Meine Herren, ich bitte Sie, den Antrag des Herrn v. Bülow, den ich für eine
redaktionelle Verbesserung und Erklärung der jetzigen Fassung halte, anzunehmen für
den Fall, daß das Haus beschließen sollte, es bei dem Kreisjagdschein zu belassen.
Abgeordneter Freiherr v. Zedlitz und Neukirch: Meine Herren, ernstlich
können nur 2 Lösungen der uns hier beschäftigenden Streitfrage in Frage kommen,
entweder die unveränderte Annahme der Kommissionsvorschläge unter Einführung
des deklaratorischen Zusatzes Bülow oder die Wiederherstellung der Regierungsvorlage.
Die Anträge Seer-Willebrand sind, glaube ich, bereits in der ersten Kommission so
kritisirt, daß man sich sagen muß, daß durch sie so schwerwiegende Komplikationen
in das System hineingebracht werden würden, daß sich ihre Aufnahme aus überwiegend
praktischen, aber auch aus grundsätzlichen Gründen nicht empfiehlt.
Was die Frage der Wiederherstellung eines einheitlichen Landesjagdscheins betrifft,
so ist ohne Zweifel die Lösung, welche die Kommission vorschlägt, nämlich einen
theueren Jagdschein für das ganze Land und einen billigen für den Kreis, die
theoretisch an sich richtige; denn es ist anzuerkennen, daß die Jagdausübung und
der damit verbundene Luxus sich in dem verschiedenen Grade bemißt, je nachdem
Jemand im weiten Umfange die Jagd betreibt oder in kleinerem Umfange thunlichst
auf seinem eigenen Gebiet, aber ich glaube, die Anträge, die in der zweiten und
der heutigen Lesung gestellt sind, und die Verhandlungen, die wir geführt haben,
beweisen, daß praktische Gründe von Gewicht für das Aufgeben dieses an sich
theoretisch richtigeren Standpunktes sprechen, daß es sich aus überwiegend praktischen
Gründen empfiehlt, zu dem Gedanken eines einheitlichen Jagdscheins für den Umfang
der ganzen Monarchie zurückzukehren. (Sehr richtig!)
Meine Herren, die Frage wird nach meiner Meinung aber sein, wie hoch die
Gebühr für diesen Jagdschein zu bemessen sein wird. Ich glaube, es empfiehlt sich,
nachdem wir in der zweiten Lesung für die große Mehrzahl der Jagdscheine die