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1871.
XXIX. Ministerial-Bekanntmachung
vom 7. August 1874, die Verleihung der Rechte einer juristischen
Person an die katholische Kirche zu Rudolstadt betreffend.
Nachdem Seine Durchlaucht der regierende Fürst beschlossen haben, der in
hiesiger Stadt errichteten katholischen Kirche auf dem Grunde des unter dem beutigen
Tage bestätigten Statuts die Rechte einer jurislischen Person zu verleihen, so bringen
wir diese höchste Entschließung Serenissimi andurch zur öffentlichen Kenntniß.
Rudolstadt, den 7. Auguß 1874.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium.
Schwarß#.