656 III. 6. Die Reichslande Etsast-Lolhringen (1879— 93).
Namcus „Fremdenlegion“ den: „das Regiment von Elsaß-Lothringen““ Wie das
einheimische Volk denke, bewies es deutlich bei dem Besuche des Kaisers Wil-
helm II. und seiner Gemahlin im August 1889. Denn als Kaiser Wilhelm am
23. Angust nach einem großartigen Eupfang in Straßburg und Metz die letztere Stadt
verließ, konnte er ein Dankschreiben an den Fürsten-Statthalter richten, in dem es
heißt: der Empfang in den Reichslanden sei so glänzend gewesen, daß er des Kaisers
Erwartungen weit übertroffen und die Uberzeugung befestigt habe, „daß diese ursprüng-
lich deutschen Landesteile von einem biederen und einsichtsvollen Volke bewohnt werden,
welches, je länger, je fester an das deutsche Vaterland sich wieder anschließen wird“.
So konnte man im Oktober 1891 die Aufhebung der Paßverordnung
wagen. Denn bei den Neichstagswahlen vom 20. Februar 1890 waren in den
Neichslanden vier reichstreue Abgeordnete gewählt worden und die entschiedenen
Protestler unterlegen. Und schon am 4. März 1891 hatte der Landesausschuß
der Reichslande in seierlicher Adresse an den Kaiser erklärt: „Ew. Majestät ver-
sichern wir, die berufenen Vertreter der elsaß-lothringischen Bevölkerung, daß wir,
treu auf dem Boden des Gesetzes und der bestehenden Verhältnisse beharrend, jede
Einmischung in unsere Angelegenheiten seitens fremder Elemente auf das aller-
entschiedenste zurückweisen, und daß keine aus dem Anslande kommende Agitation
je geeignet sein wird, diese unsere Gesinnungen zu erschüttern.“ Als aber Fürst
Hohenlohe nach Aushebung des Paßzwanges am 10. Oktober 1891 nach Straß-
burg zurückkehrte, erwartete ihn eine Abordnung des Landesausschusses am Bahn-
hos, und in deren Namen sprach Dr. Petri herzliche Dankesworte an den Statt-
halter mit der Beteurung: „Wir werden stets bereit sein, auf der unerschütterlichen
Grundlage der Zusammengehörigkeit von Elsaß-Lothringen mit dem Reiche Ew.
Durchlaucht, den Förderer unserer Interessen, den edelmütigen Freund der Be-
völkerung, nach besten Kräften zu unterstützen.“ Auch die Wahlen zum Landesaus-
schusse sielen am 6. November 1891 ganz in diesem Sinne aus. Keiner der Ge-
wählten hatte sich durch ein regierungsfeindliches oder protestlerisches Programm zu
empfehlen versucht. Durch die einfache Anwendung der altsranzösischen Gesetze gegen
politische Umtriebe aller Art besitzt der Statthalter überdies scharse und ausreichende
Wassen zur Uberwachung und Ausweisung aller Fremden. Und durch das am
:30. März 1892 vom Reichstag genehmigte Gesetz über die Vorbereitung des Kriegs-
zustandes in Elsaß-Lothringen ist jedem obersten Militärbefehlshaber vom Nauge eines
Stabsofsiziers die Befugnis nerliehen, „für den Fall eines Krieges oder im Fall eines
ummittelbar drohenden feindlichen Angriffs zum Zweck der Verteidigung in dem ihm
unterstellten Ort oder Landesteil vorläufig die Ausübung der vollziehenden Gemalt
zu übernehmen“. Aber das sind vorsorgliche Notmaßregeln, die ihre Spitze nicht
mehr gegen die einheimische Bevölkerung, sondern gegen Fremde und das Ausland
kehren. Für die Gesinnungen der großen Mehrheit der Bevolkerung der Neichslande
waren die Abgeordneten Dr. Petri und Dr. Hössel im Oktober 1891 treue Dolmetschen,
als sie dem Berichterstatter des Pariser . Ganlois“ erklärten: „daß Elsaß-Lothringen
unaufhörlich und fsür immer sich mit dem Deutschen Neiche verbunden erachte und für