38 Unsere Sozialdemokratie
Buche „Die Frau“ und ebendahin zielen vorbereitend die Sätze
des Erfurter Progamms: „Weltlichkeit der Schule. Obliga-
torischer Besuch der öffentlichen Volksschulen. Unentgeltlichkeit
des Unterrichts, der Lehrmitel und der Verpflegung in den
öffentlichen Volksschulen.“ Damit ist den Eltern schon jede Be-
fugnis genommen ihren Kindern eine nicht weltliche, eine häus-
liche oder höhere Bildung, andere Lehrmittel und selbst eine
andere Verpflegung zukommen zu lassen, als diejenigen der öffent-
lichen Volksschule. Der Schritt bis zu den allgemeinen Findel-
häusern, in welchen Herr Bebel die Kinder seines Zukunfts-
staates aufziehen will, ist dann gar nicht mehr so bedeutend.
Aber die neue Gesellschaft Rousseaus hat auch ihre Reli-
gion, natürlich eine Laienreligion. Wenn ich eine andere be-
kenne, so geschieht es nach dem Belieben des neuen Staates und
mit den von ihm vorgeschriebenen Beschränkungen. Seiner Natur
nach muß dieser Sozialstaat jeder anderen Verbindung als der
seinigen feindlich sein. „Alles was die Einheit der Gesellschaft
bricht, taugt nichts“", sagt Rousseau,) „es wäre besser für den
Staat, gar keine Kirche zu haben.“ Nicht bloß ist jede
Kirche verdächtig, sondern wenn ich Christ bin, so wird mein
Glaube auch mit mißgünstigem Auge betrachtet. Denn nach
Rousseau „ist nichts dem sozialen Geiste mehr entgegen-
gesetzt als das Christentum.“ Eine Gesellschaft wahrer
Christen wäre nicht mehr eine Gesellschaft bloßer Menschen.
Denn das Vaterland des Christen ist nicht von dieser Welt. Er
kann nicht für den (neuen) Staat begeistert sein, denn er ist in
seinem Gewissen gezwungen, die (alten) Tyrannen zu ertragen.
Sein Gesetz predigt nur Unterwürfigkeit und Abhängigkeit. Er
ist gemacht, um Sklave zu sein, und aus einem Sklaven kann
man nie einen freien Bürger machen.“ Fast mit denselben
Worten reden unsere Sozialdemokraten vom Christen und vom
Christentum, nach ihrer gottlosen Auffassung an hundert Stellen
ihrer Schriften und ihrer Reichstagsreden (z. B. vgl. in meinem
*) Sozialkontrakt II, 3; IV, 8.