Full text: Unsere Sozialdemokratie im Spiegel der ersten französischen Revolution.

im Spiegel der ersten französischen Revolution. 51 
ungeheuer und unersättlich auch die menschliche Eigen- 
liebe sein mag, diesmal ist sie völlig befriedigt. 
Sucht in dem Programm der Sekte nicht die maß- 
vollen Rechte, welche ein stolzer Mann im Namen der gerechten 
Selbstachtung fordert, welche er sich schuldet, d. h. sämtliche 
bürgerlichen Rechte zugleich mit jenen politischen Freiheiten, 
welche Jenen als Schildwachen und Güter dienen: die Sicher- 
heit des Eigentums und Lebens, die Unerschütterlichkeit des 
Gesetzes, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Gleichheit der 
Bürger vor Gericht und in der Besteuerung, die Abschaffung 
der Vorrechte und der Willkür, die Wahl der Abgeordneten und 
das Budgetrecht, kurz die kostbaren Bürgschaften, welche aus 
jedem Bürger einen in seinem beschränkten Gebiete unverletzlichen 
Herrscher machen, welche seine Person und sein Eigentum gegen 
jede Unterdrückung und gegen jede öffentliche oder private Er- 
pressung verteidigen; welche ihn ruhig und fest stützen gegen 
seine Konkurrenten und Gegner, fest und gebietend auch ange- 
sichts der Behörden und des Staates selbst. Die Malouet, die 
Mounier, die Mallet-Dupan,") die Anhänger der englischen 
Verfassung und der konstitutionellen Monarchie, können sich wohl 
mit einem so winzigen Geschenke begnügen! 
Aber die jakobinische Theorie schlägt solche Männer 
billig los und schreitet im Notfall über sie hinweg wie über 
garstigen Staub. Nicht die Unabhängigkeit und die Sicherheit 
des Privatlebens verspricht diese Theorie, nicht das Recht, alle 
zwei Jahre zu wählen, nicht einen einfachen Einfluß, eine in- 
direkte Kontrole, welche sich nur beschränkt in die öffentlichen 
Dinge mischt, sondern die öffentliche Herrschaft, d. h. das volle 
und ganze Eigentum an Frankreich und den Fran- 
zosen! 
Außerdem ist jeder Mensch, schon dadurch, daß er 
*) Mit Mirabeau zusammen die Wortführer einer monarchisch- 
maßvoll-freisinnigen Verfassung in der französ. Nationalversammlung 
v. 1789, vgl. Sybel, Band I. 
4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.