im Spiegel der ersten französischen Revolution. 51
ungeheuer und unersättlich auch die menschliche Eigen-
liebe sein mag, diesmal ist sie völlig befriedigt.
Sucht in dem Programm der Sekte nicht die maß-
vollen Rechte, welche ein stolzer Mann im Namen der gerechten
Selbstachtung fordert, welche er sich schuldet, d. h. sämtliche
bürgerlichen Rechte zugleich mit jenen politischen Freiheiten,
welche Jenen als Schildwachen und Güter dienen: die Sicher-
heit des Eigentums und Lebens, die Unerschütterlichkeit des
Gesetzes, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Gleichheit der
Bürger vor Gericht und in der Besteuerung, die Abschaffung
der Vorrechte und der Willkür, die Wahl der Abgeordneten und
das Budgetrecht, kurz die kostbaren Bürgschaften, welche aus
jedem Bürger einen in seinem beschränkten Gebiete unverletzlichen
Herrscher machen, welche seine Person und sein Eigentum gegen
jede Unterdrückung und gegen jede öffentliche oder private Er-
pressung verteidigen; welche ihn ruhig und fest stützen gegen
seine Konkurrenten und Gegner, fest und gebietend auch ange-
sichts der Behörden und des Staates selbst. Die Malouet, die
Mounier, die Mallet-Dupan,") die Anhänger der englischen
Verfassung und der konstitutionellen Monarchie, können sich wohl
mit einem so winzigen Geschenke begnügen!
Aber die jakobinische Theorie schlägt solche Männer
billig los und schreitet im Notfall über sie hinweg wie über
garstigen Staub. Nicht die Unabhängigkeit und die Sicherheit
des Privatlebens verspricht diese Theorie, nicht das Recht, alle
zwei Jahre zu wählen, nicht einen einfachen Einfluß, eine in-
direkte Kontrole, welche sich nur beschränkt in die öffentlichen
Dinge mischt, sondern die öffentliche Herrschaft, d. h. das volle
und ganze Eigentum an Frankreich und den Fran-
zosen!
Außerdem ist jeder Mensch, schon dadurch, daß er
*) Mit Mirabeau zusammen die Wortführer einer monarchisch-
maßvoll-freisinnigen Verfassung in der französ. Nationalversammlung
v. 1789, vgl. Sybel, Band I.
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