Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

418 Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts. 
sowie desjenigen betreffend die Identitätsbücher und endlich die Ueberein- 
kunft betreffend die postalische Besorgung von Abonnenten auf Zeitungen 
und andere periodische Veröffentlichungen zu betrachten. 
Wie in den früheren Zwischenzeiten, so erfolgten auch bis zum 
fünften Kongreß in Washington vom 5. Mai bis 15. Juni 1897, dem 
54 Staaten anwohnten, weitere Verträge. Durch diesen Kongreß wur- 
den einige zeitgemäße unwesentliche Anderungen am Hauptvertrag und 
an den Spezialverträgen (Reichsgesetzblatt 1898 S. 1079) beschlossen, 
namentlich: 
Erhöhung der Meistgewichte und Meistbeträge der Warenproben 
von 250 auf 350 Gramm; 
Erhöhung der Meistbeträge der Nachnahme und Postanweisungen 
von 400 auf 800 Mark unter gleichzeitiger Verbilligung der 
Postanweisungsbeträge; 
besonders die Herabsetzung der Gebühren für Postanweisungsbeträge 
bis zu 5 Mark im Wechselverkehr auf 10 Pfennig; 
am 1. April 1900 Tarifermäßigung der Beförderungsgebühr für 
Postkarten und Drucksachen im Ortsverkehr und Nachbarorts- 
verkehr und der Geschäftspapiere auch im innern Verkehr zur 
Beförderung gegen ermäßigte Taxe zugelassen. 
Eminent wichtig war die Erhöhung der Gewichtsgrenze des ein- 
fachen Briefs von 15 auf 20 Gramm. Auch ist das Gewicht 
der Zeitungen mit in Rechnung des Tarifs gezogen worden. 
Dem Weltpostverein, der am 15. Juni 1897, 1898 S. 1080, 
1102 und 1110 gegründet worden ist, gehören an: Agypten, Amerika, 
Argentinien, Belgien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bri- 
tisch-Indien, Britische Besitzungen, Britische Kolonien, Bulgarien, Ca- 
nada, Central-Amerika, Chile, China, Columbien, Costa-Rica, Däne- 
mark, Deutschland, Domingo, Ecuador, Frankreich, Griechenland, Groß- 
britannien, Guatemala, Haiti, Hawai, Japan, Italien, Kongo, Korea, 
Liberia, Luxemburg, Mexiko, Monako, Montenegro, Niederlande mit 
Besitzungen, Oesterreich-Ungarn, Paraguay, Peru, Portugal mit Be- 
sitzungen, Rumänien, Nußland, Schweden und Norwegen, Schweiz, 
Serbien, Siam, Spanien, Südafrikanische Republik, Tunis, Türkei, 
Uruguay, Venezuela. 
Dem Uebereinkommen des Weltpostvereins traten 
bei und zwar: 
1. betreffend den Austausch von Briefen und Kästchen 
mit Wertangabe vom 15. Juni 1897 S. 1115 u. 1135 von 
1898: Aegypten, Argentinien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, 
Brasilien, Bulgarien, Centralamerika, Chile, Dänemark, Deutsch- 
land mit Besitzungen, Domingo, Frankreich, Italien, Luxemburg, 
Niederlande, Oesterreich-Ungarn, Portugal, Rumänien, Rußland, 
Schweden und Norwegen, Schweiz, Serbien, Spanien, Tunis, 
Türkei;
	        
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