Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

XXIII. Abschnitt. 
Die einheitliche Rechtschreibung. 
75 18. Dezember 1902, Zentralblatt S. 432, haben die ver- 
öbündeten Regierungen vereinbart, eine einheitliche Rechtschreibung 
in den Schulunterricht und in den amtlichen Gebrauch der Behörden 
einzuführen und von dieser Rechtschreibung nicht ohne wechselseitige 
Verständigung unter einander und mit Oesterreich abzuweichen.
	        
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