Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

353. 
Landfriedensbruch. 
. Nötigung eines Beamten zur Vornahme von Amtshand- 
XXXII. Abschnitt: Das Strafrecht. 547 
5. Von 3 Monaten bis zu 5 Jahre: 
Abꝛuge Verheimlichung widerrechtliche, bei öffentlichen Aus- 
gaben. 
Anreizung zum Zweikampf. 
. Aussetzung. 
. Bankerott betreffend, bei mildernden Umständen. 
Beiseiteschaffung von Urkunden in gewinnsüchtiger Absicht. 
Betrug im Rückfall bei mildernden Umständen. 
Briefe, unbefugte Oeffnung durch Beamte. 
. Depeschenfälschung oder Depeschenverrat durch Telegraphen= 
beamte. 
Diebstahl im Rückfall bei mildernden Umständen. 
schwerer, bei mildernden Umständen. 
* 
4Ehe, arglistige Verleitung zu einer ungültigen. 
uEntführung zur Unzucht oder Eheschließung. 
4Falsches Stempelpapier 2c. 
4Freiheitsberaubung durch einen Beamten. 
uHehlerei, schwere, bei mildernden Umständen. 
. Jagen, gewerbsmäßig unberechtigtes. 
. Körperverletzung durch einen Beamten im Dienst. 
schwere, bei mildernden Umständen. 
lungen. 
u. Prävarikation eines Rechtsbeistandes. 
u Steuerüberhebung. 
Täuschungsmittel, Anwendung behufs Entziehung der Wehr- 
pflicht. 
. Telegramm -Fälschung oder unbefugtes Oeffnen oder Unter- 
drücken. 
u Unterschlagung durch einen Beamten. 
272. Urkunden, Fälschung öffentlicher Urkunden bei mildern- 
den Umständen. 
Urkunden, Vernichtung amtlich aufbewahrter, in gewinnsüch- 
tiger Absicht. 
Wasserleitungen 2c., Zerstörung mit Gesundheits= oder Lebens- 
gefahr Anderer. 
. 118. Widerstand gegen Forstbeamte mit gefährlichen Gegen- 
ständen. 
u. Zweikampf, Anreizung hiezu. 
6. Von 2 Monaten bis zu 5 Jahren: 
. Beleidigung des Kaisers oder des Landesherrn im eigenen 
Lande. 
223 a. Körperverletzung mit gefährlichen Gegenständen.
	        
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