353.
Landfriedensbruch.
. Nötigung eines Beamten zur Vornahme von Amtshand-
XXXII. Abschnitt: Das Strafrecht. 547
5. Von 3 Monaten bis zu 5 Jahre:
Abꝛuge Verheimlichung widerrechtliche, bei öffentlichen Aus-
gaben.
Anreizung zum Zweikampf.
. Aussetzung.
. Bankerott betreffend, bei mildernden Umständen.
Beiseiteschaffung von Urkunden in gewinnsüchtiger Absicht.
Betrug im Rückfall bei mildernden Umständen.
Briefe, unbefugte Oeffnung durch Beamte.
. Depeschenfälschung oder Depeschenverrat durch Telegraphen=
beamte.
Diebstahl im Rückfall bei mildernden Umständen.
schwerer, bei mildernden Umständen.
*
4Ehe, arglistige Verleitung zu einer ungültigen.
uEntführung zur Unzucht oder Eheschließung.
4Falsches Stempelpapier 2c.
4Freiheitsberaubung durch einen Beamten.
uHehlerei, schwere, bei mildernden Umständen.
. Jagen, gewerbsmäßig unberechtigtes.
. Körperverletzung durch einen Beamten im Dienst.
schwere, bei mildernden Umständen.
lungen.
u. Prävarikation eines Rechtsbeistandes.
u Steuerüberhebung.
Täuschungsmittel, Anwendung behufs Entziehung der Wehr-
pflicht.
. Telegramm -Fälschung oder unbefugtes Oeffnen oder Unter-
drücken.
u Unterschlagung durch einen Beamten.
272. Urkunden, Fälschung öffentlicher Urkunden bei mildern-
den Umständen.
Urkunden, Vernichtung amtlich aufbewahrter, in gewinnsüch-
tiger Absicht.
Wasserleitungen 2c., Zerstörung mit Gesundheits= oder Lebens-
gefahr Anderer.
. 118. Widerstand gegen Forstbeamte mit gefährlichen Gegen-
ständen.
u. Zweikampf, Anreizung hiezu.
6. Von 2 Monaten bis zu 5 Jahren:
. Beleidigung des Kaisers oder des Landesherrn im eigenen
Lande.
223 a. Körperverletzung mit gefährlichen Gegenständen.