Otto II: von NiederBaiern. 1291.
oct. 12
— 77
1292
ian; 16
— 00
mai 31
aug. 24
1293
ian. 20
febr. 19
märz 22
Regenspurch
Burchausen
Straubinga
in Stiriam
Ahbach
Neunburg
Scherding
Regenspurg
verspricht zugleich mit dem zuerst genannten herzog Ludwig II von OberBaiern alle die genann-
ten sätze zu halten, die bischof Heinrich von Regensburg ietzt zwischen ihnen gemacht hat.
Ried Cod. Rat. 1,643.
beurkundet dass Rapot der Loche den hof zu Rot mit ‚salmanshand dem gotteshaus Raitenhaslach
gegeben habe. Mon. Boic. 3,178. ‘
beurkundet dass er die Petrissa, tochter einer bürgerin von Straubing und seincs vaters, seinem
diener Otzing verlobt, und dieselbe mit einwilligung seiner brüder Ludwig und Stephan mit
, den einkünften des vogtrechtes von dem zum kloster Metten schörigen hof des Pachhausers
ausgestattet habe. Mon. Boic. 11,367. ’
gestattet dass der abt von 'NiederAltaich'iährlich tria talenta maioris ligaminis et duodegim minoris
salium an den mauten zu Burghausen und Schärding zollfrei durchführen dürfe mit zustim-
mung seiner brüder Ludwig und Stephan. Hund Metr. 2,33. Mon. Boic. 11,264.
Einfall in Steiermark in verbindung mit dem erzbischof Ghunrad von Salzburg; und gestützt auf
den aufstand einiger landherrn. Aber herzog Albrecht geht des schnee’s ungeachtet über den
Scmmering und nöthigt dadurch den herzog Otto zu ruhmloser heimkcehr. Der einfall erfolgte
vor lichtmess (feb.2) und der rückzug um mitfasten (märz 16). Diese daten und das richtige
jahr gewährt Cont. Herm. Alt. Desgleichen auch haben das richtige iahr 1292 das Clron.
Claustro Neob. ap. Pez 1,471 und Chron. Vindob. ap. Pertz 9,717. — Otto dux Bawaric fultus
‚auxilio Chunradi acpi Salzb. et quorundam nobilium Stirie intravit Stiriam. Et primo intravit
‚monasterium Admontense ablatis ibi rebus omnibus quas invenit. Demum processit usque
in Leuben. Albertus vero dux transivit montem Semerinch cum suis hominibus’ad occurren-
dum duci predicto. Otto vero dux post multorum suorum nobilium captionem rediit ad terram
suam in nullo consecutus votum desiderii sui. Chron. Florian. ap. Pertz9,750 irrig zu 1295.—
Vergl. noch Eberh. Alt. und Chron. Salisb. beide irrig zu 1290. — Ein undatirter fehdebrief
herzogOttos an den herzog von Ocstreich wegen den der salzburger kirche, die er nicht hüllos
lassen könne, zugefügten belästigungen in den Mon. Boic. 1,91 scheint hierher zu gehören.
beurkundet mit bischoflleinrich von Regensburg, der zuerst genannt ist, wie sie denHohenfeiser, '
ı Paldwin von Pärbing und Ekperten von Draulipach, um den gebresten und schaden der zwi-
schen ihnen ergangen ist gerichtet haben. Ried Cod. Rat. 1,646.
(in castro) hält auf bitte des abtes und convents zu Walkenried die gütererwerbungen, welche
dieselben im Ried zwischen Nordhausen und der burg Rotenburg gemacht haben, auf deren
vorstellung, dass die veräusserer derselben, weil diese güter aus schenkung der kaiser zu
seinem fürstenthum gehörten; nicht vollberechtigt gewesen seien, unter dem beding genehm,
dass in dem kloster das iahrgedächtniss seiner eltern und vorfahren gefeiert werde. Urkkbuch
für NiederSachsen 2,345.
Belagerung dieser am untern Inn gelegenen (doch wohl von Oestreichern) besetzten burg im herbst
“während vier monaten. Eodem anno (1292) obsedit dux Otto castrum in Neunburg in autumpno
per quatuor menses..Cont. Herm. Alt.
.(in obsidione castri Neunburg) verleiht dem kloster Reichersberg zur entschädigung für die von
den seinigen erlittenen bedrängnisse mauthfreiheit zu Burghausen und Schärding. Mon.
Boic. 4,460.
(—) thut der kirche des heil. Nicolaus zu Passau zur vergütung des schadens, welchen sie während
ietziger belagerung der burg, Neuburg durch seine hauptleute crlitten hat, mit einwilligung
seiner brüder Ludwig und Stephan die gnade, dass sie jährlich eine genannte menge salz bei
Burghausen und Schärding abgabenfrei durchführen möge. Iund Metr. 2,572 irrig zu 1283.
Mon. Boic. 4,354.
gewährt der kirche des heil. Lambert in Suben wegen der durch seinen vater und scine getreuen :
von Schärding aus, und besonders durch die belagerung der burg Neuburg erlittene beschä-.
digungen und verluste die iährliche zollfreie verführung einer gewissen quantität salzes.
‘ Mon. Boic. 4,533.
ernennt für sich und seine brüder in gemeinschaft mit Ludwig dem Strengen, der zuerst genannt
ist, den bischof Heinrich von Regensburg zum richter und schiedsmann aller zwischen den
herzogen von Ober- und NiederBaiern aufgelaufenen sachen und ansprachen, ausser was die
fürstenämter angeht. Oefele Script. 2,121 wo auch der zwei tage später ergangene schieds!
spruch folgt. (Fischer) Erbfolgsgesch. des Herz. Baiern 309.
bestätigt dem kloster Ror die freiheit von vogtei seiner güter in Gaunacher. Reg. Boic. 4,530.