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1313
iul. 12
sept. 1
noV,
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Heinrich HI der ältere von NiederBaiern. 1313.
Ingolfing
Pazzawc
und Otto (blos diese) versetzen die höfe zu Münzing usw. an Gebhard von Walse chorherrn zu
Passau und Ulrich von dem Hof um fünfzig pfund. Mon. Boic. 306,63. — Gegeben an St. Mar-.
garethentag, also in Baiern nicht am 13., sondern am 12. iuli.
An diesem tag beurkunden richter rath und gemeinde der stadt Landshut; dass die herzoge Rudolf
und Ludwig von OberBaiern, nachdem sie mancherlei gebresten in ihrer vettern von Nieder-
Baiern lande gefunden haben, dass sie fürchten verderbniss ihrer vettern und ihrer lande und
-Jeute, durch ihren treuen willen, und auch weil die verstorbenen herzoge Otto und Stephan
dieweil sie lebten dem herzog Ludwig ihre kinder lande und leute empfohlen und diesen
auch gcheissen hatten ihm zu hulden und zu schwören, sie und ebenso die bürger zu Strau-
bing und alle ihre helfer in ihr pfleg schirm und gnad genommen haben, damit sie ihrer herr-
schaft nicht gar verderben, also dass sie denselben dienste thun sollen, die billig und zeitlich
sind. Hiergegen nehmen die bürger nun die herzoge zu pflegern schirmern und vorsprechen
bis ihre herrschaft zu den iahren kommt, und wollen wenn sie angegriffen werden mit ienen
im krieg beieinander bleiben, auch sich nicht verthädingen mit ihrer herrn rathgebern ohne
der vorbenannten herzoge ratlı. Ocfele Script. 2,128. — In bezug auf das folgende ist nicht
zu überschen, dass zur zeit als die verstorbenen herzoge von NiederBaiern hiernach den herzog
Ludwig (und nicht herzog Rudolfund Ludwig, die feindlichen brüder, zusammen) zum pfleger
ihrer kinder bestellten, derselbe gänzlich auf habsburgöstreichischer seite stand.
und Otto und Heinrich nebst ihren verwitweten müttern Jeut und Agnes rufen herzog Friedrich
von Ocstreich zu hülfe, und nehmen ihn vermöge der treue die er ihnen schuldig ist mit ihres
rathes ratlı zu cinem pfleger, und setzen sich gemeinlich mit land und mit leuten in seine
pflege und schirm, also dass derselbe allein ihr pfleger und dessen brüder ihre helfer sein
sollen von nun an bis Michelstag und dann über sechs iahre. — Diese handlung wird durch
eine geschichtserzählung begründet, und dann in ihren bedingungen näher bestimmt. — Die
aussteller erklären, dass sie sich wegen der zwischen lleinrich IH und Guta der schwester der
herzoge von Ocstreich verabredeten heiratlı, und auch wegen dem (zu Linz 1312 nov. 13)
mit herzog Friedrich und dessen brüdern nach ihres vetters herzog Ludwigs rath zu gegen-
seitiger hülfe geschlossenen bündniss an die herzoge von Oestreich wenden. Die nähere ver-
anlassung sei, weil ihr vetter herzog Rudolf ohne "ihre schuld und wider ihren willen sich
ihrer städte und festen: Landshut (vergl. vorher beim 15 mai) Straubing und anderer, dazu,
genannter und ungenannter dienstimanzen unterwunden habe, wie solches Heinrich II mit
ihrem vetter herzog Ludwig alssie deshalb (1313 im iuni®?) nach Wien gekommen dem herzog
“Friedrich in seinem haus daselbst klagten, worauf dieser sich ihrer annahm und ihnen gegen
ihren vetter herzog Rudolf tag gab hinz Passau. Allein dieser tag kam nicht zu stande, weil
ihn ihre vetter Rudolf und Ludwig ohne ihr und ihres rathes wissen und willen dem herzog
von Ocstreich. absagten; indem sie sich mittlerweile versöhnt hatten und (zu München 1313
iun. 21) zu ciner freundschaft gekommen waren. In dessen folge haben sie gemeinschaftlich
ihrer (der niederbairischen) städte festen dienstimannen und diener noch fester sich unter-
wunden und der herzogin Jeuta (Stephans witwe) ihre kinder Heinrich und Otto entfremdet
wider ihren willen, und dazu das land angegriffen feindlich mit raub und brand. — Die bec-
dingungen sind im wesentlichen folgende: herzog Friedrich soll 1) den herzoglichen witwen
alles halten was ihnen ihre verstorbene gemallle verschrieben, 2) er soll dem lande die grosse
handfeste über die gerichte, dann die andern seit herzog lleinrich I gegebenen handfesten
„bis einschliesslich ‚denienigen von den iungen herzogen solange herzog Ludwig ihr pfleger
"war gegebenen aufrecht halten, 3) er soll nach beendigung der pflege keine nachforderung
aus derselben machen können, 4) er soll die entfremdeten lande und leute der herzoge mit
übel oder mit gut wieder herbeibringen, 5) er soll die ämter nach des rathes der iungen herzoge
ratlı mit inländern besetzen, 6) er soll keinen der ihrigen verderben ohne dieses rathes rath,
7) er soll keine neücn festungsbauten errichten noch die-gränzmarken ändern, 8) er soll die
älteren zwischen beiden theilen bereits bestehenden verträge in geltung lassen, 9) er soll
den herzoglichen witwen ihre handfesten stät halten, und überhaupt iedem die seinigen, wo-
gegen denn auch 10) die landherrn die grosse handfeste wegen der gerichte ihnen stät haben
sollen. Mitgelobt und mitbesiegelt von sechzehn genannten landherrn. Kurz Oestreich unter
Friedrich dem Schönen 434 — 438. '
Treffen bei Gamelsdorf zwischen dem angreifenden herzog Ludwig von OberBaiern und
einem den in Schwaben befindlichen herzogen Friedrich und Lupolt zuzichenden östreichi-