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Heinrich II der ältere von NiederBaiern. 1318.
1318
-iun. 24
iul. 13
aug. 11
oct. 16
nov. 8
— 19
dec. 5
‚3
1319
ian. 23
märz 25
mai 1
Lantshut
Regensburg
Lantshuet
Purchausen
Straubing
Landshut
Halle
Lantslhut
mit dem zusatz dass bei nachlässigkeit er in iedem falle das doppelte von ihnen selbst nch-
men wolle. Mon. Boic: 14,457 mit abbild des auf den rücken gedrückten scerets.
und Otto und Heinrich bestätigen alle von ihren vorfahren der stadt Landshut ertheilten hand-
festen und freiheiten. Res. Boic. 5,385. .
und Otto verleihen dem kloster Pielenhofen zoll- und mauthfreiheit für zwei salzwägen iährlich
nach Halle und zurück. Reg. Boic. 5,386.
beurkundet dass Alber von Rucsdorf an seines oheims statt den chorherrn zu Passau seine erb-
rechte an rechten und gütern zu Chorpheim Swain und Chünelbach verkauft habe. Mon.
Boic. 306,84.
Aufhören der pflegschaft vermuthliches nach der nun eintretenden vermehrung der urkk., beson-
ders im zusammenbhalt mit der urk. vom 5 dec. worin der erzb. von Salzburg die herzoge als
feinde nennt, und mit der vom 21 dec., worin könig Ludwigs als wäre er nicht mehr pfleger
gedacht wird. Allerdings war Heinrich II nach der "angabe des Chron. de ducibus Baw. nun-
mehr zu seinen iahren gekommen, das heisst vierzehn jahre alt.
gebietet (wem?) den bischof von Regensburg in seinen gerichten Teyspach Frontenhausen Pil-
steig usw. nicht zu irren. Reg. Boic. 5,392.
bestätigt dem kloster Aldersbach zwölf pfund auf einem gütlein zu Pachling welche Heinrich Gä-
belchofer demselben vermachte. Reg. Boic. 5,393.
und Otto und Heinrich verpfänden ihr gut Tanntstadel usw. an Stephan den Schönstainer für die
seiner hausfrau schuldigen fünfzig pfund heimsteuer. Reg. Boic. 5,394.
und dieselben rechnen ab mit abt und convent von St.Emmeram über das was Otto und Stephan
ihnen schuldig waren, und übergeben ihnen für die noch schuldigen 200 pfund ihren hof zu
Alnchofen und andere güter. Reg.Boic. 5,394. Ratispona Monast. 444 extr. _
An diesem tage gelobten zu Judenburg könig Friedrich der.schöne und seine brüder: dem erzbi-
schof Friedrich von Salzburg hülfe gegen iedermann der ihn oder sein gotteshaus angreift,
besonders gegen leinrich Otto und Heinrich herzoge von NiederBaiern. Lichnowsky Habsb..
Reg. 1,372. Vergl. Chron. Salzb.
und Otto und Heinrich überweisen Heinrich dem Ramsperger ihrem vicedom und dessen bruder
bis zur abzahlung einer väterlichen schuld von zehn pfund ‚habergefälle zu Mospach. Reg:
Boic. 5,395.
und dieselben bekennen Heinrich dem Portner bürger zu Regensburg sechzig pfund schuldig zu
sein, und überlassen ilim dafür ihre höfe zu Rudling mit vorbehalt des wiederkaufs. Ocfele
Script. 2,315 extr.
und dieselben bestätigen dem kloster Fürstencell das eingerückte priv. herzog Heinrichs d. d.
Landau 1276 iuni 13 ankömmlinge usw. betr. Mon. Boic. 5,42.
und dieselben gebieten ihren richtern und amtleuten das kloster Fürstencell bei seinen rechten
zu erhalten, namentlich auch in bozug auf die gerichtsbarkeit mit ausnahme der drei sachen
die an den tod. gehn. Mon. Boic. 5,44.
und dieselben bestätigen dem gotteshaus Raitenhaslach die von ihren vätern Otto und Stophan,
und ihrem vetter "Ludwi ig erhaltenen briefe, und lassen zur aufrechthaltung der darin verlie-
henen freiheiten nähere "befehle ergehen. Mon. Boic. 6,375. .
(in dem Intal) und dieselben beurkunden von könig Ludwig 8000 mark orhalten zu haben um ihm
dester bas zu dienen auf den festen Kufstein Kitzbühl Werwerch und Ebs; desgleichen schwö-
ren sie ihm zu dienen in ihrem und seinem land zu Baiern zwei jahre lang wider männiglich,
ausser wider Ileinrich (titular-)könig von Böhmen und herzog von Kärnthen nach laut der mit
demselben am heutigen tage abgeschlossenen undhier eingerückten einung. Ocfele Script.2,134.
(—) und dieselben machen mit Heinrich (titular-)könig von Böhmen und herzog von Kärntlien
cine einung zu gegenseitiger hülfe von nun bis lichtmess und dann während fünf iahren, doch
mit ausnahme des römischen reichs, könig Ludwigs und seines bruders Rudolf. Ocfele Script.
2,134.
und dieselben gestatten dem kloster Scldenthal bei Landshut, wo.ihre vorvordern ihre begräbniss
haben erwählt und auch sie mit ihren nachkommen das ihrige denken zu haben, mit ihrer
mütter Jeute und Agnes. und ihres rathes rath und willen, iährlich einmal mauthfrei zu Burg-
hausen und Schärding vier pfund (bund?) salzes des weiten und sechzehn pfund des kleinen
zuführen. Mon. Boic. 15,458.
und dieselben beurkunden dass ihnen königLudwig 8000 mark silber um die hülleistung gegeben