Full text: Wittelsbachische Regesten.

Heinrich II der ältere von NiederBaiern. 
1319. 109 
  
1319 
mai 20 
iul. 8 
aug. 24 
scpt. 3 
29 
nov. 1 
1320 
ian, 4 
märz 9 
—_ u 
apr. 
  
. Straubing 
Lantzhut 
Muldorf 
Landshut 
- 
Patavic 
Lantzhut 
\ 
  
hat, die sie ihm nach besondern briefen ietzt thun sollen, und dass.er ihnen für die genannte 
summe eingeantwortet und gesetzt-hat die festen Küfstein Kitzbühl Werberch und Eps nebst 
zugehör und tausend pfund iährlicher gülte unter näheren bestimmungen. Ocfele Script. 2,136. 
Vergl. Reg. Boic. 5,405 ob dieselbe urk.? 
und dieselben bestätigen dem gotteshaus Aldersbach den eingerückten brief der herzoge Otto und 
Stephan von 1295, freiheit von vogtei und fremder gerichtsbarkeit mit ausnahme der fälle die 
an den tod gehen. Mon. Boic. 5,414.— Die eingerückte urk. ist dem inhalt nach dieselbe mit 
der vom 13 dec. 1295in den Mon. Boic.5,402 nur dass sie hier läteinisch und von Otto allein ist. 
verspricht der äbtissin und dem convent von Niedermünster stet zu halten ihre rechte an gerichten 
“leuten und gütern wie andern grafen freien und dienstmannen mit ausnahme dessen was an 
den tod geht nach der handfest könig Ottos „Res. Boic. 5,407. 
und Otto und Heinrich erlassen dem abt von Wirburg (?) die steuer von des klosters hof zu Ainpach 
auf geführten beweis, dass wenn cin mönch denselben baue, keino steuer gegeben werden 
dürfe, mit vorbehalt iedoch der nachtselde. Reg. Boic. 5,408. 
und dieselben bestätigen die won herzog Stephan geschehene überantwortung um dienst wegen ihrer. 
stadt (\VYald) München an Ulrich landgrafen von Leuchtenberg. Ocfele Script. 2,317 extr. 
und dieselben befreien das kloster NiederAltaich, nachdem dasselbe auf ihre bitte die durch das” 
wasser niedergeworfene stadtmauer von Vilshofen wieder neu erbaut’hat, auf ewige zeiten 
von ieder baupflicht daselbst. Mon. Boic. 15,41. . 
und dieselben bestätigen dem kloster NiederAltaich die einzerückte urkunde der herzoge Otto und 
: Stephan d. d. Landshut 1304 iuni 3 zu gunsten des siechenhauses daselbst, und beschenken 
dasselbe noch weiter mit genannten gütern. Mon. Boic. 11,274. 
beurkundet wie er mit seinem mütterlein frau Jeut und graf Alram von Hals die misshellung ge- 
schieden hat zwischen dem bischof Niclas von Regensburg und Heinrich dem Preisinger von 
Rosenheim wegen der burg Altenpäuren. Ried Cod. Rat. 2,782. _ 
Stellung mit könig Ludwig dem Baiern gegenüber von könig Friedrich dem Schönen und dem 
erwählten Friedrich von Salzburg, und plötzliche flucht am heutigen tage, worauf denn der 
erwählte in NiederBaiern einfällt und ohne widerstand zu finden alles in unerhörter weise 
"verwüstet. Chron. Salisb. — König Ludwig soll die NiederBaiern des verraths beschuldigt 
haben. Chron. ClaustroNcob. — Herzog lleinrich soll auf das gerücht, dass könig Ludwig er- 
mordet werden solle, zuerst geflohen sein. Mon. Fürstenf. 
und Otto und Ileinrich bestätigen den grafen Alram und Albrecht von Hals den gewerf den sie 
haben gethan mit graf Wernhard von Leonberch um seinen theil der grafschaft Leonberg, 
und geben ihren theil derselben grafschaft dazu, den sie von graf Heinrich von Jeonberg 
früher erworben hatten. Reg. Boic.5,415.— Entweder ist hier das datum unrichtig ausgerech- 
net oder die vorerwähnte flucht von "Mühldorf um cinige tage zu verrücken. 
und dieselben geben dem grafen Ileinrich von Ortenburg wegen seiner dienste sein erbe Wildeneck 
wieder nebst zugehör, wie sie dasselbe von ihm und seinen vorfahren inne hatten. Reg.Boic. 
5,416.— Vergl. beim ialır 1321 wo dieselbe urk. nochmals. Welches datum mag das rich- 
oe tige sein? 
und dieselben thun dem abt ve von Aldersbach, weil er ihnen ‚die stadt Vilshofen mit mauern und 
bau wohl gefestet hat, also dass er das theil das ihm daran von gewohnheit zugehört mit holz- 
‘werk zu bauen ihnen gemauert hat, die gnade dass das kloster fürbas ewiglich desselben 
baues und besserung ledig sein soll. Mon: Boic: 5,417. 
und dieselben bestätigen dem .kloster Aldersbach die handfesten der herzoge Ludwig und Otto - 
wodurch diese demselben den zehnten in Landau und Tekkendorfübertrugen. Reg. Boic. 6,1.— 
Ob die handfesten eingerückt und von wann sie datirt sind, ist wie gewöhnlich nicht zu erschen. 
und dieselben erneuern nach dem vorgang der herzoge Otto und Stephan dem siechenhaus zu Nie- 
derAltaich die steuerfreiheit für alle dessen güter. Mon: Boic. 15,42. 
und dieselben befreien die chorherrn von St.Nicolaus zu Passau gleich NiederAltaich und Alders- 
bach von aller öffentlichen baupflicht zu Vilshofen, nachdem sic die dortige vom wasser nic- 
dergegangene mauer so weit ihr theil geht wieder von neuem :aufgemauert haben. Mon. 
Boic. 4,356. 
und dieselben bestätigen denselben alle "ihre herzebrachten rechte und freiheiten. Mon. Boic. 4,357. 
und dieselben stiften in dem frauenkloster zu Landshut einen gemeinschaftlichen iahrtag für ihre 
  
vorfahren, und Jotiren ihn mit 300 pfund statt deren sie gefälle im betrag von 30 pfund an-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.