112
Heinrich II der ältere von NiederBaiern. 1322.
1322
aug. 12°|
oct, 11
— 16
— 18
nov. 11
30
dec. 6
1323
feb. 11
Lanzhut
Muldorf
Regenspurg
Auspurch
Landshut
N‘
Purchausen
. Lantshut
Regenspurch
Vermählung mit Margaretha, tochter könig Johanns von Böhmen, damals kaum neun iahre alt.
Pridie idus augusti (Johannes rex) Margarctham maiorem suam filiam, novem annos non plene
habentem Henrico duci Wabarie, ducis Stephani filio seniori matrimonialiter copulavit. Petr.
Zitt. 333. Das abgetrennte NiederBaiern schloss sich also auch damals wie unter Ileinrich I
an Böhmen, in dessen händel es nun freilich auch wieder hineingezogen wurde.
giebt mit gutem willen seines bruders und vetters Eben dem Franchen und dessen erben drei
viertel der vogtei zu Franchen als widerlegung der häuser an seinen hof zu Regensburg. Reg.
Boic. 6,72.
Excommunicirung der herzoge und belegung ihres landes mit dem interdict durch den erzbischof
Friedrich von Salzburg, weil sie die erhebung der damaligen klauensteuer auch über die geist-
lichen güter erstreckt hatten. Bischof Nicolaus wagte es nicht die ihm aufgetragene publicirung
dieser kirchenstrafen nach der schlaclit bei Mühldorf vörzunchmen und appellirte deshalb am
- l.oct. an den päbstlichen stuhl. Ried Cod. Rat. 2,799. ,
Antheil an der schlacht von Ampfing zwischen Friedrich dem Schönen und Ludwig dem Baiern
auf seite des letzteren, welcher siegt. Chron. Salisb. ap. Pcz 1,409. Ann. Matseenses ap. Pertz
9,828. Monach. Furstenf. ap. Böhmer 1,61. ’
und Otto und Heinrich verbünden sich mit Ludwig könig von Rom, Johann könig von Böhmen
und Baldewin erzbischof von Trier einander gegenseitig beholfen zu sein so lange sie leben
mit aller macht gegen männiglich, und namentlich gegen herzog Friedrich von Oestreich,
scine brüder und helfer. Ocfele Script. 2,138.
und dieselben geben an den markt Winzer freiheiten wie Tekkendorf hat. Reg. Boic. 6,73. ,
und dieselben bestätigen den Juden zu Regensburg alle briefe und handfesten welche sie von
ihnen und ihren vorfahren erwirkt haben. Reg. Boic. 6,73.— ieran hängen drei siegel, wes-
halb damals wohl icder der herzoge das seinige gehabt haben muss.
und dieselben sprechen die Juden zu Regensburg, welche ihnen könig Ludwig für 20000 mark
nebst andern pfändern versetzt hat, nachdem ihnen dieselben 300 pfund entrichtet und sich
(sie?) auch von dem Gumprecht mittelst 400 pfund erledigt hahen, auf cin ganzes iahr von
aller anforderung frei. Reg. Boic. 6,73. Gemeiner Regensb. Chron. 1,524 extr.
gebietel seinen viztumen richtern und’ amtleuten der abtissin von Hohenau und ihrem gotteshaus
weder um geld noch um andere ansprache beschwerung zu thıun noch sie zu pfänden, sondern
vielmehr. sie in scinem namen an leuten und gütern zu schirmen. Reg. Boic. 6,75.
beurkundet mit Nicolaus bischof von Regensburg und Heinrich herzog von Kärnthen, welche zuerst
genannt sind, dass sie dem kaiser Ludwig gelobt haben, das neue haus, das Ekke der Velber
inne hat, gemeinschaftlich zu besetzen. Ried Cod. Rat. 2,799.
und Otto und Heinrich verschreiben dem landgrafen Ulrich von Leuchtenberg für die ihm schul-
digen 600 pfund das haus Pfreimd mit vorbehalt der wiedereinlösung. Reg. Boic. 6,77.
und dieselben nehmen leut und gut des gotteshauses Rot inihrem gericht zu Kizbühl in besonderen
schutz. Mon. Boic. 1,426. — Gegeben freitag’ vor dem weissen sonntag, also vor Invöcavit,
vergl. Haltaus Jahrzeitbuch 213, und nicht sonntag nach ostern, wie Reg. Boic. es nehmen.
verleiht "lem viztum an der Rot Sweiker von Soeldenau das forstmeisteramt i im Neuburger forst.
Reg. Boic. 6,84.
besiegelt die urkunde welche Heinrich der Ahaimer von Ried dem gotteshaus Raitenhaslach gab
wegen der überlassung des hofes zu \Wising zu baumannsrecht von seiten des klosters an des
Ahaimers diener. Reg. Boic. 6,85.
nimmt \Wernhards und Ulrichs von Abensperch leute und gut in seinen besondern schirm, und
will sie versprechen wie andere landherrn. Reg. Boic. 6,85.
verkündet seinem richter zu Weilhart die ertheilung eines schirmbriefes an das kloster Raiten-
haslach. Reg. Boic. 6,93.
ermächtigt die abtissin und den convent zu Chiemsee, die von ihren pröbsten an ihren gütern
schaden gelitten hätten, künftig nach ihrem willen pröbste und pfleger zu setzen und zu ent-
setzen. Reg. Boic. 6,94.
gebietet seinen viztumen richtern und kastnern besorgt zu sein dass dem gotteshaus \Valerbach
gemäss seiner briefe der zehend aus dem kasten zu Chamb verabreicht werde. Reg. Boic. 6,94.
und Otto und lleinrich erklären dass sie wegen ihrer nothdurft cine klauensteuer ab der pfaffheit
gut und leuten in ihrem land mit überfahrung des freithums der pfaffen genommen hatten und
darüber in offenen bann gekommen waren, während in ihrem land der gottesdienst und das