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Heinrich Al der ältere von NiederBaiern. 1324.
1324
oct. 13
noV. 10
1325
feb. 2
märz 5
—_ 2
iun. 24
iul. 4
“
Landshut
Straubing
Lantshut
Straubing,
Landshut
Regenspurch
Landshut
Regenspurch
und leute haben, gesprochen gemacht und geordnet haben. Insbesondere sollen sie beiein-
ander bleiben und nicht theilen von nun bis nächste lichtmess und dann über zwei ganze
iahre. Wer unter ihnen die sach und die bünd die in dem compromissbrief geschrieben sind
überfährt, der soll nach ihres rathes rath die sach ablegen und bessern in einem monat, wi-
drigenfalls sind lande und leute dem schuldig bleibenden theile ihrer treue und eide ledig.
Alle bisher geschehenen bünde ausser und inner landes sollen ab sein, und neue bünde und
dienste. ohne des ganzen rathes rath nicht gethan werden. \Venn die herzoge leintich und
Otto (damals ungefähr 20 und 16 iahre alt) sich. zu etwas einigen und ihren vetter Heinrich
den iungen (damals 12 iahre alt) zu sich bringen, ohne ihres ganzen rathıes rath, was land
und leuten schädlich wäre, so soll sie der rath zur rede setzen, und sollen sie das wieder-
kehren binnen monatsfrist; geschieht das nicht‘ so sollen sie gefallen sein wie vorerwähnt
(dass nämlich lande und leute der treue und eide gegen sie ledig sind) und soll das Heinrich
dem iüngern, der noch nicht zu seinen iahren gekommen ist, unschädlich sein, indem man
diesem dann warten soll mit -land und leuten wie der compromissbrief sagt usw. ‚Mitbesie-
gelt von den zwölf schiedsrichtern, dann noch achtzehn edeln und den städten Landshut
Straubing Cham und Burghausen; Ocfele Script. 2,145—147. Fischer Kleine Schr. 1,309—318.
Lerchenfeld Die altbair. Freibriefe. Einl. 156—162.—Schr merkwürdig! Bei der uncinigkeit
der iungen herzoge wuchs natürlich der einfluss ihres zahlreichen rathes. Grosse unordnungen
mussten statt gefunden haben, weil man auch die ausgegebenen handfesten auf einen bestimm-
ten termin behufs ihrer prüfung einzufordern beschloss. .
und dieselben gestatten mit ihrer räthe wissen dem gotteshaus Viechpach &inmal i im iahr zu Burg-
hausen oder Schärding salz in einem gewissen betrage zollfrei abführen zu dürfen. Reg.
Boic. 6,145.
und dieselben verleihen Wernhard dem Grans das hinterhaus Uttendorf und Thurn usw. für das
eingeräumte haus zu Starkenberch. Reg. Boic. 6,147. -
und dieselben bestätigen Chunrad und Seifrid den Frauenbergern von dem Hag markt und freiung
unter ihrem haus zu dem lag nach laut der handfeste des römischen königs. Reg. Boic. 6,153.
und dieselben thun den Juden zu Regensburg die gnad dass sie keinen cid vor der herzoge rich-
ter thun sollen, dann den eid:den sie auf ihren büchern von alter gewohnheit hergebracht
haben, und dass man die Juden um sachen nicht ansprechen soll, dann vor ihrer schul und
vor ihren richtern die sie vorschlagen (sic) dürfen. Reg. Boic. 6,156.
und dieselben bestätigen den brief ihres grossvaters herzog Heinrichs, den dieser dem kloster
Fürstencell zur beurkundung der schenkung in Pitzling gab, den magister Hertwig canonicus
von Passau dem kloster schenkte. Reg. Boic. 6,158.— Ob der bestätigte brief eingerückt und
von welchem datum er ist, bleibt wie gewöhnlich in diesen regesten unbekannt.
und Otto bekennen dass sie ihrem viztum an der Rot Wolfker Ramstorfer 986 pfund an der kost
die er zu Burghausen auf dem hause hat, schuldig geblieben sind. Reg. Boic. 6,165.
und Otto und Heinrich verschreiben ihre pflege und ihre burg llultzpurch und ihren markt Diet-
furt bei der Altmühl an Sighard von Eglofsheim für 330 pfund. Reg. Boic. 6,166.
und dieselben geloben Friedrich dem Grävenreuter bürger zu Regensburg die 667 pfund, die sie
ihm für kost gew and und andere sachen schuldig geworden, und welcher wegen sie ietzt nur
durch seine nachsicht aus der stadt Regensburg entkommen, vierzehn tage nach dem nächsten
montag zu bezahlen, oder auf seine mahnung ‚persönlich inRegensburg einzufahren und da in
geiselsweise bis die schuld entrichtet ist zu bleiben. Reg. Boic. 6,166.
und dieselben bekennen dass sie dem Wolfgang Ramstorfer, ihrem viztum bei der Rot, schuldig
geworden sind 140 pfund, die er verdient hat zu Griespach in dem krieg gen Neunburg und
an kost zu Landshut, und setzen ihm dafür ihr gericht an der Rot, das iährlich 80 pfund er-
trägt, bis zum abtrag der schuld. Reg. Boic. 6,168.
und Otto compromittiren in ihren beiderseitigen aufläufen kriegen und misshellungen auf sechs
genannte. Reg. Boic. 6,168.
beurkundet dass ihm Ulrich von Abensperch wider männiglich zu dienen gelobt hat, dagegen auch
- ihm der berzog helfen soll nach rathı genannter. Geben an sant Peters abend. Reg. Boic. 6,166
irrig zum 28 iuni.— Dass St. Peter schlechthin nicht Peter und Paul, sondern Petri vincula
bedeute, ergiebt sich sowohl aus dem Kalendarium Allemanicum im ersten bande von Schil- .
ter Thesaurus, als auch aus der eben angeführten seite der Reg. Boic. wo .cine andere urk.
mit unterscheidung an St. Peter und Pauls abend datirt ist. In ienen zeiten wo christkatholi- '