Full text: Wittelsbachische Regesten.

Heinrich IE der ältere von NiederBaiern. 
1329. 117 
  
  
1329 
  
—_ 3 
scpt. 8 
dec. 17 
1330. 
märz 8 
jun. 14 
  
Lantzhut 
Purchausen 
Straubing 
Purchausen 
. Lantshut 
Augspurch 
Purchausen 
Pogen 
Regensburg 
Lantshut 
  
schaft arbeiten, in ihren schutz und geleit, mit ausnahme derer von der stadt München, die 
ihrom vetter herzog Rudolf zugehört, und mit der sie besondere sätze haben. Reg. Boic. 6,298. 
— Der hier erwähnte herzog ist der sohn Rudolfs von OberBaiern und der Mechtild von 
Nassau. 
gebietet seinem burggrafen zu Schärding ab den leuten die dem gotteshaus Reichersberg angehö- 
ren keinen nachtsceldhaber gen Schärding zu nehmen. Mon. Boic. 4,467. 
und Otto und Heinrich bestätigen und geben dem pfarrer zu Mauerkirchen Ortolfdem Teufenpech 
dieselbe freiung die dessen vorgänger hatte in bezug auf freiheit von zoll und mauth, so wie 
auf fischerei rothwild brennholz usw. Reg: Boic. 6,298. 
und-dieselben verpfänden Heinrich dem Rorbeck etliche güter für die fünfzig pfund die sie ihm 
schuldig sind. Oefele Script. 2,316. 
und dieselben beauftragen auf vorstellung der bauleute der feste Chranigsperch, dass dieselben 
durch leistung ihrer scharwerk zu grunde gerichtet würden, den burggrafen daselbst, eine 
übereinkunft mit diesen leuten zu treffen, nach welcher sie gegen iährlich zu entrichtende 
siebenzig pfund ihrer last enthoben werden. Reg. Boic. 6,304. 
und dieselben verordnen dass ein zufahrer welcher seinem haller die nacht hindurch das wasser 
‘stehen lässt, und ihm’nicht nach schuldigkeit daran arbeitet, für diese nacht keinen lohn er- 
- halten soll usw. Reg. Boic. 6,311. 
und dieselben verbunden sich mit kaiser Ludwig zur wahrung ihrer. gerechtsame in Regensburg. 
Reg. Boic. 6,322. — In dieser urk. wird, so vielich bemerkt habe, Ileinrich II, sohn Ottos I]], 
zum. erstenmal der iüngere genannt. Er war damals siebenzehn iahre alt. 
und dieselben beurkunden dass kaiser Ludwig die stadt Lauingen mit herrschaft und gült ihnen 
eingeantwortet habe nach laut seiner eingerückten urk. von demselben tag und ort. Ocfele 
Script. 2,153. 
beurkundet dass er sich zu’ kaiser Ludwig eidlich verbunden habe ihm und seinen erben ewiglich 
gen männiglich mit land und leuten und aller macht beholfen zu sein, und so soll der kaiser 
es auch hinwieder ihm sein. Ausgenommen ist pabst Johann, also dass der herzog in-allen 
streitsachen, die der kaiser mit diesem zu.handeln hat, sich so halten mag wie der mehrtheil 
der kurfürsten, dann sind ausgenommen könig Johann von Böhmen und erzbischof Balduin 
von Trier. Oefele Script. 2,152. — In dieser urk. heisst Heinrich II, so viel ich bemerkt hahe, 
zum erstenmäl der ältere. 
verbietet allen die herrn von St. Nicolaus bei Passau für die grafen Albrecht und Alram von Hals 
mit fangniss oder pfändung zu beschweren. Mon. Boic. 4,359. — Damals war also die dem- 
nächst zu erwähnende fehde wohl schon ausgebrochen. 
verschreibt sich dem lJartlieb von Iaytenkofen um fünfzig pfund. Ocfele Script. 2,315 extr. 
Fehde mit den grafen von lals. Vergl. die urk. vom 14 iuni. — lleinricus senior, Heinricus iunior 
duces Bawarie Alberto comiti de Hals castrum in Ernck, castrum in Haiburch et alia quinque 
castra "funditus destruxerunt. Chron. Salisb. — Otto wird hier nicht mitgenannt; auch am 
8 mai 1331 finden wir ihn von bruder und vetter getrennt. . - 
freit Agnes und Cecilien den Rozzhaupterinnen ihr gut zu Reimchaim und zu Oedenrosshaupt von 
aller steuer. Reg. Boic. 6,359. 
bestätigt, da er von kaiser Ludwig neben andern pfanden auch die stadt Weissenburg inne hat, 
dem spital zu Weissenburg und dem kloster Wilzburg die von kaiser Ludwig ihnen gethane 
gnad. Reg. Boic. 6,360. — Damals war auch der kaiser in Regensburg und gab den genann- 
ten privilegien. 
und Otto und Ileinrich beurkunden dass sie von der unbegründeten ansprache an zwei höfe zu 
Scheiern, gelegen in Kelheimer gericht, abgestanden sind, und die gegeben haben dem got- 
teshaus Scheiern, dergestalt dass sie an allen ihren urbarbüchern abgethan werden sollen. 
Mon. Boic. 10,492. 
und dieselben erkennen nach statt gefundener untersuchung dass der hof zu NiederStrogen, da 
der bauer auf sitzet, dem gotteshaus zu Actel gehört, “und wollen dass derselbe von ihren 
schreibern in allen büchern Ja ihre urbar verzeichnet sind abzethan werde. Mon. Boic. 1,298. 
und Ileinrich der iüngere vergleichen sich mit den bürgern von Regensburg und deren helfern 
um alle aufläufe und schäden die mit brand und lodischlägen zwischen ihnen und der stadt 
geschehen sind. Reg. Boic. 6,370. Gemeiner Regensb. Chron. 1,554. 
und lleinrich verheissen den bürgern von  Regenshurg bis martini ihren bruder und vetter herzog
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.