Full text: Wittelsbachische Regesten.

-WV 
fach die verhältnisse sich begründen, die in der folgezeit bestahd und entwicklung gewinnen, so gewährt dieses 
iahrhundert auch zuerst für die landesgeschichte urkunden und gleichzeitige geschichtsbücher in iener grös- 
seren fülle, von der meine vorliegende arbeit zeugniss giebt. 
Sie zerfällt dem inhalt nach in drei hauptgruppen. Die erste begreift das bairische herzogthum so lange es 
unter den drei ersten Wittelsbachern (1180—1253) ungetheilt hlieb; die zweite OberBaiern und RheinPfalz 
einestheils bis zum tode herzog Rudolfs 11319, anderntheils bis zur königswahl Ludwigs des Baiern 1314; die 
dritte NiederBaiern bis zum erlöschen der von Heinrich I gestifteten linie 1340. 
In sich vollendet würden diese regesten für den gegebenen zeitraum den nachweis der von den landes- 
fürsten ausgestellten urkunden und der an ihre personen mit zeit und ort sich knüpfenden nachrichten der zeit- 
bücher dem umfang nach vollständig, dem gehalt nach zuverlässig enthalten. Um dieses ziel zu er- 
reichen, hätten sämmtliche in den archiven und bibliotheken noch handschriftlich erhaltenen materialien zur 
ergänzung und berichtigung der bereits gedruckten benutzt werden müssen. Abgesehen von der frage, ob die 
von dem bairischen ministerium des innern in den jahren 1833 und 1844 für die erleichterte benutzung dieser 
anstalten mir zu meinem ehrerbietigen danke ertheilten autorisationen zu einem solchen umfassenden und zeit- 
raubenden unternehmen ausgereicht hätten, habe ich mir dasselbe von anfang an nicht zum ziel gesetzt, sondern 
habe mich vorerst an die gedruckten, wenn gleich unvollständigen und manchmal unzuverlässigen, materialien 
gehalten. Ich ging nämlich auch hier, wie früher bei den kaiserregesten, von dem gedanken aus, dass es zunächst 
mehr darauf ankomme, nur erst einmal und baldigst eine grundlage zu erlangen, die dann leicht berichtigt und 
ergänzt werden kann, als den abschluss der vervollkommnung wegen länger hinauszuschieben. Der grössere 
theil des nutzens, den ein solches werk in seiner vollendung gewährt, wird auch jetzt schon geleistet: man kann 
in dieser organischen aneinanderreihung den überlieferten stoff der hauptsache nach übersehen und beherrschen, 
wodurch nun der forschung und darstellung grössere vollständigkeit und genauigkeit möglich gemacht, und — 
was ein wesentliches — auch auferlegt wird. 
Bei der ausarbeitung liessen mich die vorräthe der hiesigen stadtbibliothek nur wenige druckschriften 
vermissen, von denen Lori’s sammlung zum bairischen münzrecht und die zwischen Salzburg und Baiern ge- 
wechselten deductionen die nennenswertheren sind. — Schwierigkeiten ergab die zeitbestimmung einiger 
urkunden bei der iahrszahl, welche gegen die regel auch noch über weihnachten hinaus, und bei der indiction, 
welche in gleicher weise über den 24. sept. fortgezählt zu sein schien, z. b. bei Ludwig I zu 1214 oct. 6 seite 7, 
bei Ludwig Ilzu 1258 oct. 21 seite 28, bei Heinrich I zu 1276 dec. 31 seite 83. Die frage: ob Baierns herzogliche 
canzlei hierbei wirklich einen andern styl befolgt habe als die kaiserliche? mag dereinst bei einer yervollständi- 
gung des werkes erörtert werden. — Thatsachen deren iahr sicher, deren monat und tag aber ungewiss war, 
habe ich, zumal in den früheren zeiten, in denen dergleichen öfter vorkommt, z. b. bei 1204 seite 5, bei 1219 
seite 8, bei 1263 seite 78, nach dem ort des vorgangs in das itinerar so eingereiht, wie es mir am passendsten 
schien, ohne damit eine behauptung, dass es auch genau so gewesen sein müsse, aufstellen zu wollen. — Wo 
eine urkunde von mehreren ausstellern herrührt, habe ich solche immer bei dem ersten aussteller aufgeführt 
und nur ausnahmsweise bei einem der nachfolgenden erwähnt, was namentlich in bezug auf die iingeren her- 
zoge, die mit älteren in regierungsgemeinschaft standen, zu beachten ist. — Minder wichtige urkunden wünschte 
ich durch die gemachten auszüge zu erschöpfen, für wichtigere ist mein auszug nur fingerzeig, da diese der 
forscher doch nach ihrem vollständigen inhalt kennen lernen muss. — Die früher von mir herausgegebenen 
regesten Ludwig des Baiern ‚seit seiner königswahl *) habe ich — gleich den kaiserregesten üüiberhaupt — als 
zugehörig angenommen, und darum auch kaiser Ludwigs für die RheinPfalz gegebene urkunden in den anhang 
rheinpfälzischer sachen nicht aufgenommen. Dieser anhang bildet ein landesfürstliches diplomatar des schönen 
landes in seinem ersten wittelsbachischen iahrhundert, und zeigt zugleich wie manche urkunde hier noch zu 
veröffentlichen ist. — Uebersichten der einschlagenden chroniken und necrologe, dann der bairischen klöster 
*) Regesta Imperii inde ab anno mcccxiiii usque ad annum meccxlviii. Die urkunden kaiser Ludwig des Baiern, könig 
Friedrich des Schönen und könig Johanns von Böhmen. In auszügen von Joh. Fr. Böhmer. Frankfurt a.M. bei Schmerber 
1839 (seit 1851 Leipzig bei Otto August Schulz) 4. Nebst erstem und zweitem ergänzungsheft von 1841 und 1846. XVI, 
XII und IV, dann 348 sciten, zusammen die auszüge von 3130 urkunden des kaisers, und von 1555 seine zeit betreffenden 
enthaltend.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.