Full text: Wittelsbachische Regesten.

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Ludwig ll der Strenge. 1280. 
  
1280 
febr. 18 
apr. 3 
— 16 
mai 13 
iun. 21 
— 236 
aug. 18 
— 31 
sept. 20 
« oct. 18 
1281 
märz 18 
iun. 17 
— 30 
aug. 1 
— 1 
1282 
feb. 20 
märz 25 
Monaci 
Wazzerburg) 
Wienne 
Seligenstat 
ap. Werdeam 
Wienne 
ap. Brunnam 
ante Brodam 
Ebersperch 
Ratisbone 
  
Nurenberg 
Gruental 
Monaci 
Aychach 
Oppenheim 
  
bestätigt die schenkung des patronatrechts zu Tapfheim von seiten weiland Ulrichs herzogs von 
Kärnthen an das kloster Kaisheim. Reg. Boic. 4,107. 
gewährt dem kloster Au zollfreiheit zu Rattenberg. Mon. Boic. 1,228. 
und Heinrich versprechen in die hand des römischen königs Rudolf ihre bisherigen sühnverträge 
aufrecht zu erhalten und ihre streitigkeiten, mit ausnahme der über die fürstenamter, der ent- 
scheidung genannter schiedsrichter zu überlassen. Mitbeurkundet und mitbesiegelt von könig 
Rudolf. (Fischer) Erbfolgsgesch. des Herz. Baiern 270. — Lang Bair. Jahrb. 228 gedenkt des 
durch die schiedsrichter zu Regensburg apr. 17 (?) ergangenen spruchs, von dem ich sonst 
nichts finden kann. 
empfängt von könig Rudoif die belehnung mit den heimgefallenen gütern des grafen von Roteneck. 
Reg. Boic. 4,118. 
überlässt dem abt von Tegernsee Jie zwei frauen Gertrud und Alhaid, die mit ihm zu theilen ge- 
wesen wären, gegen vorbehalt der ausgleichung beim nächsten theilungsfall. Mon. Boic. 6,225 
im text zu 1270 in der überschrift zu 1280. Reg. Boic. 4,120 zu 1280. 
bestätigt die schenkung des hofes in Schabray, dessen obereigenthum nach dem tod des herzogs 
Philipp von Kärnthen an die herzoge von Baiern gekommen war, durch Heinrich von Hostetten 
an die kirche in Medingen, und empfängt dafür als ersatz die curie in Howen. Reg. Boic. 4,121. 
schenkt zur sühne seiner sünden und zum ersatz von schaden den er zugefügt hat dem kloster 
Ensdorf das patronat in Vilshoven. Mon. Boic. 24,51. 
Zeuge Rudolfs für Tuln zugleich mit Otto von NiederBaiern. 
Antheil an der heerfahrt könig Rudolfs gegen den reichsverweser Böhmens markgrafen Otto von 
Brandenburg. Der friede wird endlich im nov. durch herzog Ludwig vermittelt. Marchione 
impotente ad occurrendum, mediantibus domino Ludewico duce Bawarie aliisque nobilibus ad 
concordiam redierunt. Chron. Osterhov. — Per copulationem puerorum, videlicet Ludewici 
comitis Palatini et ipsius marchionis bellum est sopitum. Chron. Vindob. (alias Austr.). 
(in castris) Zeuge Rudolis für Priefling. j 
(in castris) Desgleichen für Interlachen. 
erlässt dem kloster Ebersberg das vogtrecht vom hofe in Witingen. Reg. Boic. 4,138. 
Zeuge Rudolfs, der damals aus Oestreich durch Baiern Franken und Schwaben landfrieden ‚ord- 
nend an den Rhein zog, zugleich mit seinem bruder herzog Heinrich. 
An diesem tage bestätigte könig Rudolf’ auf bitte der beiden herzoglichen brüder die von ihnen 
zu Vilshofen 1278 oct. 23 geschlossene übereinkunft bei strafe der acht für den übertreter. 
Reg. Rud. nr. 5%. 
Rechtssprecher könig Rudolfs mit seinem bruder Heinrich für Salzburg. 
Mitsiegler des von könig Rudolf errichteten Bairischen landfriedens. Reg. Rul. nr. 595. 
resignirt dem könig Rudolf alle seine fürstenthümer und lehen, und empfängt sie mit seinen söhnen 
Ludwig zweiter und Rudolf dritter ehe Jdergestalt zurück, dass diese gleich betheiligt sein 
sollen unter sich und mit andern kindern ihres vaters die dieser hat oder mit seiner ietzigen 
gemahlin noch erzeugt. Nach einer urk. Rudolfs bei Oefele Script. 2,104. Fischer Kl. Schrif- 
ten 2,515. Vergl. Reg. Rud. nr. 603. — Der nachherige Ludwig der Baier war also damals noch 
nicht geboren. 
Zeuge Rudolfs für Hennegau. 
eınplängt von könig Rudolf die reichslehen weiland Cunrads grafen von Mosburg. Aettenkhover 
194 extr. Reg. Boic. 4,154. 
beurkundet den zwischen ihm auf einer, und dem erzbischof Friedrich von Salzburg und seinem 
capitelaufderandern seite, in betreff’des von ihmseitlanger zeitoccupirten Zillerthales, durch 
bischof Heinrich von Regensburg gefällten schiedsspruch, in dessen gemässheit er das ge- 
nannte Zillerthal, doch mit vorbehalt des ihm von alters her zustehenden landgerichts (ex - 
cepto iudicio comecie quod vulgo lantgericht Jicitur), der kirche Salzburg zurückstellt, mit 
näheren bestimmungen. Hormayr Archiv für Süddeutschl. 2,30. 
erlässt dem abt von Ebersberg den weinzoll zu Rattenberg. Reg. Boic. 4,158. 
beurkundet dem nonnenkloster Kuhbach, dass dessen hof in Alkershausen frei ist von steuer her- 
berg und andern abgaben. Mon. Boic. 11,536. 
  
Zeuge Rudolfs fur Mastricht.
	        
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