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ungeheure masse der hier schlecht und gut mitgetheilten urkunden (44bände zu durchschnittlich 300 urkunden
ergeben 13200 stück) schwer ins gewicht.
Landesfürstliche urkunden Baierns sind besonders in fünf sammlungen erschienen. Zuerst 1514, dann
vermehrt 1568 und 1778, zuletzt nochmals 1853 durch freiherrn von Lerchenfeld mit gelehrter einleitung ‚von
Rockinger erschien die Sammlung der landständischen freiheitsbriefe. Hierauf theilte 1758 Scheidt in seiner
Bibliotheca historica Gottingensis seite 183 bis 196 sechzig urkunden aus den iahren 1224 bis 1544 zum theil
von grosser wichtigkeit als ein Specimen codicis Bavarici mit. Dann folgte 1763 Oefele in seinen Script. 2,103—
296 mit seinem Specimen diplomatarli Boioarici. Ferner 1767 Aettenkhover mit seiner Kurz gefassten Ge-
schichte der Herzoge von Baiern, welcher eine bedeutende zahl landesfürstlicher urkunden theils vollständig
theils in auszügen beigegeben ist. Endlich 1781 Fischer mit seinen (ausschliesslich Baiern betreffenden) Kleinen
Schriften, in denen besonders der zweite band wichtige stücke enthält. Das grösste verdienst um diese samm-
lungen hatte der herzogliche archivar Augustin Kölner, ein zeitgenosse Aventins, aus dessen handschriften
namentlich Oefele und Aettenkhover (dieser bis zum fahr 1340) schöpften; aber auch seine amtsnachfolger der
fleissige repertorienschreiber Michael Aroden und dann Johannes Lieb haben zur vervollständigung des stoffes
beigetragen, der dann ohne äusserliche nennung ihrer namen von andern herausgegeben wurde. Die abdrücke
sind mit ausnahme der freiheitsbriefe und der mittheilungen Scheidts fasst sämmtlich äusserst mangelhaft und
zum theil kaum verständlich, namentlich die bei Oefele und Fischer. Sonderbar genug wurden gerade diese
landesfürstlichen urkunden von den bairischen geschichtschreibern verhältnissmässig wenig benützt. Scheidt’s
sammlung blieb ihnen so vielich finden kann ganz unbekannt. Am meisten wurde noch Aettenkhover gebraucht,
auf dessen werk der titelaufmerksam machte. So wichtig ist es, dass ein iedes buch die rechte bezeichnung
seines inhaltes an der stirne trage.
Urkunden bairischer herrn sind meines erinnerns nirgends besonders gesammelt worden. Urkunden der
städte sind nur in geringer zahl, z. b. von Löwenthal, herausgegeben, wohl aber in einzelnen städtegeschichten,
jedoch mangelhaft, benutzt. Eine ausnahme macht allein München, von welcher stadt Bergmann 1783 eine
urkundensammlung in guten abdrücken veröffentlichte. Es war daher um so weniger nöthig 1849 nochmals in
den Mon. Boic. 35° ein urkundenbuch aus den iahren 1239 bis 1514 herauszugeben, dem iede mittheilung über
die dabei benutzten materialien und gehabten gedanken, sogar ein besonderes titelblatt, fehlt.
Allen bisher erwähnten urkundensammlungen stehen die Regesta Boica gegenüber, welche nach könig-
licher verordnung chronologisch geordnete auszüge sämmtlicher in den bairischen archiven erhaltenen ori-
ginalurkunden mit nachweisung ihrer bisherigen abdrücke enthalten sollten (regio defuncti sumus mandato ut
omnes archivorum genuinas literas conscriptas daremus et congereremus). Es war das erste werk dieser art,
welches so verschiedenes durcheinanderwarf, ein denkmal des schicksals, das seit der auflösung des reichs
die deutschen länder und deren archive betroffen hatte. Das werk ist von 1822 bis 1849 in zwölf quartbänden
erschienen die von 773 bis 1422 gehen und nach beiläufigem anschlage die auszüge aus 32000 urkunden ent-
halten. Nur der 1.2.3.4. und 5. band sind mit dürftigen und wenig aufschluss gebenden vorreden versehen.
Die bairische RheinPfalz blieb wie es scheint ausgeschlossen. Die ersten vier bände, die bis 1300 gehen und
beiläufig 8000 urkunden umfassen, hat der stifter des unternehmens karl Heinrich von Lang noch selbst
besorgt. Der stoff ist hier in Bairisches Fränkisches und Schwäbisches geschieden, was man später, als bei
grösserer urkundenmenge dergleichen scheidungen viel nöthiger waren, unterliess. Diese vier ersten bände
sind bei weitem die wichtigsten, und haben auch trotz mancher mängel, die für den anfang und den umfang
eines solchen unternehmens entschuldbar sind, der wissenschaft reichlichen nutzen gebracht. Lang dachte an
eine fortsetzung bis 1329, Hormayr bis 1347, gedankenlos ist man weiter gegangen bis in zeiten, wo die urkun-
den überhaupt an werth verlieren und die allermeisten nur einem eAgen kreise angehörend in ihrer überzahl
nun die wenigen werthvollen verbergen. Dabei wurde die arbeit nach Langs abgang, besonders in den nächsten
bänden, die durch ihren stoff noch die wichtigeren sind, viel nachlässiger. Der sechste band bringt sechzig
urkunden von Ludwig dem Baiern und Friedrich dem Schönen, die in dem fünften vergessen waren! Aber auch
von dieser auslassung abgesehen, sind hier die auszüge zum theil äusserst mangelhaft. Bei einer namhaften
anzahl ist der ausstellort nicht angegeben, die reduction des datums in den neueren kalender ist nicht selten un-
richtig, die vorhandenen abdrücke sind auch in fällen nicht angegeben, wo deren aufsuchung leicht war; so
finde ich z. b. die Sammlung der ständischen Freiheitsbriefe und Oefeles Diplomatarium Boioaricum hier nicht