IX
citirt *). Die späteren bände sind sorgfältiger behandelt. Namentlich sind seit 1325 die originaldaten fleissig
mitgetheilt, doch ist auch hier häufig kein ausstellungsort genannt, während doch nicht gesagt wird, dass er
im original fehle. Aber auch dem umfang nach erfüllen die Reg. Boic. nicht ihre aufgabe, denn ausser vielen
urkunden die im haus- und staatsarchiv aufbewahrt sein mögen, fehlen selbst solche deren originalien von alters
her im reichsarchiv sich befinden. Ich bezeichne beispielsweise als solche den bairischen landfrieden könig
Rudolfs d. d. Regensburg 1281 iul. 6, die vertragsurkunde könig Wenzels von Böhmen für. Ludwig den Strengen
d. d. Eger 1291 oct. 8, die grosse handveste könig Ottos von Ungarn (Baierns magna charta, von der vier origi-
nalien im reichsarchive liegen) d. d. Landshut 1311 iun. 15. Von den später in den archiven aufgefundenen
oder erst ihnen einverleibten urkunden, deren anzahl bedeutend sein dürfte, ist ausser dem anhang zum vierten
bande nichts nachgetragen. Umgekehrt sind urkunden aufgenommen, deren auszüge schwerlich aus den origi-
nalien geschöpft wurden. Ich rechne dahin die Reg. Boic. 5,350 aufgeführten urkunden d. d. Heidelberg 1317
mai 22, worin könig Ludwig der Baier den grafen Theodorich von Cleve mit der grafschaft Mark belehnt; denn
diese beiden urkunden sind in der that nur eine einzige, die aber in Teschenmacher Ann. 35 aus versehen auf
derselben seite doppelt abgedruckt wurde, und nun bei gedankenlosem extrahiren auch doppelt in die Reg. Boic.
übergieng, während doch der abdruck nicht eitirt jst. Vergl. auch meine bemerkungen zu den Reg. Boic. in
den Reg. Ludw. des Baiern s. ix folg. Es wäre in der that vor allen dingen nüthig zu wissen, wie sich denn
eigentlich die Reg. Boic. zu den nunmehrigen vorräthen der bairischen archive verhalten.
Die darstellende geschichte Baierns ist, wie das immer geschieht, den quellensammlungen, die haupt-
sächlich erst im achtzehnten iahrhundert reichhaltiger werden, vorausgegangen. Iene älteren arbeiten haben
jedoch, wie gross auch ihr relatives verdienst in ihrer entstehungszeit gewesen sein mag — und Baiern hat sich
darin allerdings vor andern ländern ausgezeichnet — für uns nur noch in so weit einigen wertlı, als sie allenfalls,
wie Aventin, verloren gegangene quellen benutzten. Ueberhaupt haben die meisten bearbeiter der bairischen
geschichte zu viel reichsgeschichte eingemischt, hauptwendepuncte öfter gar nicht erkannt oder nicht gehörig
gewürdigt, dürftige nachrichten durch unerweisbare combinationen oder gehaltlose amplificationen verwirrt,
dunkelheiten durch leichtes darüberhingehen verdeckt, und überhaupt so manche dinge ohne rechte begründung
‚den vorgängern immer wieder nachgeschrieben. Heutzutage kann der forscher in der mittelalterlichen periode,
wenn er Buchners verdienstliche Geschichte von Baiern zur seite hat, in der regel auf die eiusicht der andern
nur mit ihrer sorgfältig gesammelten literatur über das zehnte iahrlıundert hinausgeht, zu rathe zu ziehen sein.
Ich habe während meiner arbeit manchmal noch auf Zschokkes und Mannerts werke einen blick geworfen, aber
‚ohne sonderlichen gewinn. In der that sind die erhaltenen quellen nicht reichhaltig genug, um eine fortlaufende
und abgerundete darstellung darauf stützen zu können, weshalb denn auch in dieser hinsicht die regestenform
als eine sar nicht unangemessene grundlage sich darstellt.
Bei der frage: wie könnte und sollte die bairische geschichte, das heisst hier die geschichte des bairischen
Baiern — und nicht die aller jetzt zum königreich vereinigten tleile von Deutschland, deren rückwärtige ge-
*) Aus diesem fünften bande, wohl der ungenauesten arbeit, der ie ein deutscher archivar öffentlich seinen namen
vorgesetzt hat, ist {rotz meines misstrauens ein gröberer fehler in die nachfolgenden regesten herzogRudolfsI übergegangen.
Seite 61 oben ist daselbst die urk. d. d. Nürnberg 1310 ian. 22, die vielmehr ins iahr 1313 gehört, zu tilgen, und da-
gegen die urk. Rudolfs und Ludwigs d. d. München 1310 ian. 26, wodurch sie dem kloster Scheftlarn das recht auf das
Puchach genannt Nivuärär (?) anerkennen, nicht mehr zu beanstanden. — Ich brauche nach dem obcıi bemerkten kaum
zu sagen, dass ich mit der biographie des herausgebers der acht letzten bände in den Hist. Pol. Blättern von 1852 büd. 29,
s. 139 bis 164 nicht durchaus einverstanden bin. Noch ein anderer fehler des werkes ist sein hoher preis, der nach
Ieinsius sich auf dreissig und ein drittel thaler berechnet, wodurch dasselbe dem privatankauf, also auch der allgemeineren
benutzung, fast ganz/entzogen wird, was hier freilich in bezug auf dessen zweite hälfte von geringem nachtheil ist. Ich be-
merke bei.dieser gelegenheit, dass meines wissens die druckkosten der späteren regestenbände durch den verkauf solcher
archivacten gedeckt wurden, die man für maculatur erklärt hatte. Es ist einmal in den ständischen verhandlungen etwas
darüber vorgekommen, was ich aber leider nicht citiren kann, weil diese so schwer zu bekommen sind, trotz dem dass
das land die schr bedeutenden druckkosten. bezahlen muss.. Denn weil sie keiner buchhandlung in verlag gegeben, son-
dern nur beiın erscheinen bogenweise durch die post versendet werden, so kann sogar das seceretariat der kammer an
welches man sich deshalb gewendet hat, diese verhandlungen, selbst aus den letztvergangenen iahren, nur etwa auf
antiquarischem wege verschaffen.