dec. 13
1311
feb. 18
apr. 00
— 21
mai 9
iun. 15
—16
— 16
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aug 3
10
Br
— 29
dec. 3
— 23
1312
ian, 15
feb. 6
apr, 11
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Monaci
Amberg
Dachau
Patavie
Niunburch
Fürstenvelt
Freising
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Ingolstat
Dachau
Ambörch
Frisinge
Weilhaim
Monacıi
Pollingen
Ludwig der Baier. 1310. 71
gestattet seinem getreuen Heinrich von Gumpenberg zu Petem wo er bisher das dorfgericht hatte
nun auch den blutbann auszuüben. Lori Lechrain 44. — Die Reg. Boic. 5,180 schreiben eine
solche urk. dem Rudolf zu. Sollten beide sleiehlautende urkk. gegeben haben, oder ist eine
angabe falsch ?
Landestheilung mit seinem'bruder Rudolfauf Ludwigs betreiben. Vergl. oben bei Ru-
dolf. Ludwig erhielt hauptsächlich Ingolstadt mit dem nordwestlichen theile OberBaierns. _
Die gemeinschaftlichen urkunden Rudolfs und Ludwigs hören nun auf.
giebt den bürgern von Amberg wegen ihrer dienste ein privileg in bezug auf das kohlenbrennen
innerhalb einer meile um ihre stadt. Löwenthal Gesch. von Amberg 4 cxtr.
überlässt dem Chunrad von Wildenrod Jie burg Wildenrod auf wiederkauf um350 pfund pf., welche
er demselben für darlehn dienste und bauauslage schuldig geworden. Mon. Boic. 9,124.
Friedenscongress grosser in den bairischen und östreichischen streitsachen. Chron. Osterhov. ap.
Böhmer 2,567 wo. die anwesenden genannt sind, während die behandelten gegenstände noch
besser aus den vielen hier äusgestellten urkk. hervorgelien.-
[entscheidet schiedsrichterlich über die zwischen Otto herzog von NiederBaiern. ncbst den erben
herzog Stephans einer, und herzog Friedrich von Ocstreich nebst dessen brüdern andererseits
, obwaltendon irrungen. Vorläufige Beantw. 121.
beurkundet einen zwischen ihm und seinem bruder Rudolf durch herzog Friedrich von Ocstreich
vermittelten waffenstillstand bis 6 iuni. Fischer Kl. Schr. 2,560.
überlässt dem bischof Philipp von Eichstädt und seiner kirche die Agnes tochter seines ritters
Chunrad von Stein. Reg. Boic. 5,197.
befreit das klöster IHeiligkreuz in Pergen von den sieben pfund pf. welche dasselbe als steuer (no-
mine cxactionis scu steure) von alters her zahlte. Reg. Boic. 5,198.
|befreit mehrere leute des klosters Schönfeld von steuern beden und andern diensten. Reg.
Böic. 5,199.
(in dem kloster) verpfändet dem bischof Pliilipp von Eichstädt um den dienst den er ihm nach
Welschland unter könig Heinrich thut scinen markt zu Gaymersheim bei Ingolstadt um 700
pfund heller. Falkenstein Cod. Nordg. 149. Auch Reg. Boic. 5,198. — \Vie mag dieser dienst
zu verstehen sein? War es eine stellvertretung, oder ein zuzug zu einer beabsichtigten aber
nicht zu stande gekommenen persönlichen ausfahrt?
verschafft dem abt und convent zu Fürstenfeld für rechtes eigen genannte güter zu Olching Wals-
hoven Wittesbach usw. um 270 pfund der sie ihm gewährt haben an korn und holz hinz Dachau,
mit vorbehaltenem wicderkauf innerlialb 32 jahren. Mon. Boic. 9,125.
und Rudolf, der zuerst genannt ist, beurkunden wie sie naCh ratlı genannter über die ausantwor-
tung ihrer verpfändeten gefälle übereingekommen sind. Fischer Kl. Schr. 2,558.
und Rudolf wie vorher, beurkunden wie Gunrad erzbischof. von Salzburg und Friedrich herzog
von Ocstreich sie um allen krieg seit der theilung ihrer lande verrichtet haben. Fischer
Kl. Schr. 2,564.
verleiht seinem ritter Heinrich von Wal die burg zu Trwsheim auf cwige zeit zu rechtem Ichen.
Reg. Boic. 5,202.
nimmt das gotteshaus St. Claren in München und dessen güter in seine gnade, also dass er ihr
träger und versprecher sein will. Mon. Boic. 18,65.
verleiht dem landgrafen Ulrich von Leuchtenberg zu rechfem lehen die dörfer Gostensriut Hart-
wigshof Runkenriut usw., und empfängt dagegen von dem landgrafen zu cigen die vogtei zu
Castel usw. Reg. Boic. 5, 203.
thut dem kloster BenedictBeuern wegen dem grossen gebresten den es erlitten hat, damit es desto
besser wieder in’stand kommen mögc, die gnad, dass von welchen gütern das kloster sein
geld entbehren muss, er auch seines vogtrechtes entbehren wolle. Mon. Boic. 7,157.
verheisst den bürgern von Regensburg dass auf der Vilse aus dem erzberg bei Amberg nicht mehr
erz soll verführt werden als man auf dem hammer zu Smidemühlen bedarf. Reg. Boic. 5,212.
eignet dem gotteshaus Pollingen den zehnten aus den gütern die Cunrad der Sulzenmoser dem
gotteshaus gegeben hat der von ihm zu Ichen gieng. Mon. Boic. 10,78.
gebictet allen seinen amtleuten und dienern das Clarenkloster zu München an seinen ‚einkünften'
und dienern unbeschwert zu lassen. Mon. Boic. 18,66.
bestätigt dem gotteshaus Pollingen den hof zu Ufingen und anderes gut wäs demselben Heinrich
von Weilheim bei seinem tode gegeben hat. Mon. Boic. 10,77. Ocfele Script. 2,127.