120 Sachsen während des Befreiungskriegs von 1813.
20. März den Rittmeifter v. Schulenburg an Napoleon mit
einer bitteren Beschwerde über die von Davout ohne Noth
und gegen seinen erklärten Willen verübte Gewaltthat; er ver-
langte, daß der Kaiser das Verfahren des Marschalls mißbillige
und denselben von jedem Commando, das ihn mit sächsischen
Truppen in Berührung bringen könne, entferne. Zugleich
kündigte er ihm, wenn auch unter vielen Betheuerungen seiner
Anhänglichkeit, die Absicht an, seine Truppen bei Torgau zu
concentrieren, da eine Reorganisation derselben unerläßlich sei.
Ahnlich lauteten die dem Gesandten in Paris ertheilten In-
structionen 1). Es war eine Sprache, wie sie Friedrich August
noch nie gegen Napoleon geführt; er, der sich seit 1806 der
Disposition über seine Truppen gänzlich begeben hatte, unter-
fieng sich jetzt zum erstenmale eigenmächtig über dieselben zu
verfügen!
Napoleon hatte am 2. März den Capitain Lauriston
abgesendet um dem bairischen und dem sächsischen Hofe den
Anmarsch von 300000 Mann gegen die Elbe anzukündigen;
in Dresden sollte er sich mit eigenen Augen von dem Zustande
des Reynierschen Corps Überzeugen. Derselbe war zugleich
der Ueberbringer eines Briefes an den König von Sachsen ?),
in welchem der Kaiser diesem die zur Vertheidigung der Elblinie
getroffenen Anstalten, die Zusammenziehung der süddeutschen
Contingente bei Würzburg, die Errichtung zweier Obserrations-
corps des Rheins, den Aufbruch Bertrands mit 60000 Mann
1) Senfft an Just 20. März: „Sie werden bei jeder Gelegenheit die
bestimmtesten Versicherungen der beständigen Anhänglichkeit des Königs
an die Person des Kaisers, der unwandelbaren Dankbarkeit für alles,
was er diesem Herrscher verdankt, und der Treue in Erfüllung seiner
Bundespflichten geben. Nichtsdestoweniger können Sie gegen den Herzog
von Bassano betonen, von welcher Wichtigkeit es für den Rheinbund ist,
daß die der Sonverainetät seiner Glieder geblhrenden Rücksichten von
seiten Derer beobachtet werden, die mit der Ausführung des kaiserlichen
Willens beauftragt sind, daß diese die gebührende Schonung gegen die
Mittel und Intercfsen der verbündeten Staaten beweisen.“
2) Corresp. de Nap. XXV, 18.